Ausgangslage: Der Bund ist davon überzeugt, dass nur die 100-prozentige Übernahme der HRE zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Bank führen kann. Bei einer geringeren Staatsbeteiligung als 100 Prozent würde nach dem Einstieg des staatlichen Rettungsfonds Soffin wieder das bestehende Aktiengesetz mit allen dort festgeschriebenen Aktionärsrechten gelten. Durch die vollständige Ausschaltung der bestehenden Aktionäre sollen unter anderem langwierige Anfechtungsklagen vermieden werden. Ferner argumentiert der Bund, dass bei der absehbaren Dimension seines Engagements nicht einzusehen sei, dass die Altaktionäre davon profitieren. Vorgehen: Der Bund strebt eine milde Form der Verstaatlichung an, bei der die gesetzlich mögliche Enteignung der Aktionäre vermieden werden soll. Nachdem er bereits 8,7 Prozent am Kapital der HRE übernommen hat, braucht der Bund noch 42,3 Prozent der Aktien, damit er auf einer dann anzuberaumenden Hauptversammlung eine ausschließlich von ihm zu zeichnende Kapitalerhöhung beschließen kann. Er wird daher den bestehenden Aktionären ein Angebot zur Übernahme ihrer Aktien machen. Die Preisfindung ist im Gesetz geregelt. Es gilt der niedrigere von zwei Preisen: dem gewichteten Durchschnitt der Börsenkurse während der letzten beiden Wochen vor Bekanntwerden eines Übernahmeangebots oder dem gewichteten Durchschnittskurs vom 1. bis 15. Februar 2009. Letzterer Preis lag bei 1,26 Euro pro Aktie. Druckmittel: Um günstigen Preisvorstellungen Nachdruck zu verleihen, kann der Bund darauf verweisen, dass ein zu hoher Wert von der EU-Kommission nicht akzeptiert würde. Diese könnte auch die im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten der Preisfindung ablehnen. Dies könnte bedeuten, dass die Aktionäre lediglich mit dem gegen null tendierenden Substanzwert der Bank abgefunden würden. Als letztes Druckmittel bliebe die drohende Enteignung, bei der sich die Aktionäre am schlechtesten stellen würden. Um die Aktionäre für sich zu gewinnen, könnte der Bund einen Besserungsschein in Aussicht stellen, der eine Ausschüttung für den Fall der wirtschaftlichen Gesundung der Bank vorsieht. Zeitplan: Nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, wird der Soffin - entweder noch vor Ostern oder kurz danach - ein voraussichtlich auf drei Wochen befristetes Übernahmeangebot an die freien Aktionäre der HRE unterbreiten. Danach könnte in der ersten Maiwoche für Ende des Monats eine Hauptversammlung einberufen werden, die im Wesentlichen zwei Beschlüsse zu fassen hätte: eine Kapitalherabsetzung und anschließende Wiederaufstockung, die ausschließlich der Bund zeichnet und mit der eine Kernkapitalquote von sieben Prozent erreicht werden soll. Auf Basis des neuen Gesetzes kann ein solcher Beschluss mit einfacher Mehrheit gefasst werden, wenn mindestens 50 Prozent des Kapitals auf der Hauptversammlung vertreten sind. Weitere Infos unter : http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/...8141.html?p=2#a1 |