nicht unbedingt! Ich würde jedem raten kein angebot unter 1,8 anzunehmen. Der Bund will doch eigentlich nicht enteignen, sonst hätte dieses Gesetz nicht so viele Varianten vorher. Steinbrück braucht nur die Merheit auf der HV, und wir können unseren Teil dazu tun das das schwierig wird. Je weniger Stimmrechte er bekommt um so höher ein eventuelles Angebot! Zum Angebotspreis nimmt die Regierung laut "Börsen-Zeitung" keine Stellung. Die in Berichten genannten 1,26 Euro je Aktie bezögen sich auf den im Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz genannten Durchschnittskurs im Referenzzeitraum 1. bis 15. Februar. Dieser deckele das Angebot nach oben. Werde dem Bund eine hohe Aktienanzahl angedient, baue er seine Position in Richtung Kontrollmehrheit aus. Hauptversammlungs-Beschlüsse könnten bereits mit einfacher Mehrheit getroffen werden.
Wer das Gesetz kennt kann über solche Versuche der Presse nur lachen. Dort steht eindeutig Mindestpreis. Diese Spanne wurde festgelegt um ein Driften des Kurses in ungeahnte höhen zu vermeiden! also fleißig nachkaufen damit der Kurs über 1,26 liegt. Ist der Marktkurs höher werden sich nicht viele auf ein geringerse Angebot einlassen. Und frühestens am letztmöglichen Tag darauf eingehen, wenn überhaupt. Wir wollen doch alles bis zuletzt ausreizen! 
3. Abweichend von den §§ 4 bis 6 der WpÜG-Angebotsverordnung bemisst sich der Mindestwert nach dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten zwei Wochen vor Bekanntgabe oder Bekanntwerden der Absicht eines Übernahmeangebots. Das gilt nicht, wenn dieser Wert über dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während des Zeitraums vom 1. bis zum 15. Februar 2009 liegt. In diesem Fall ist der letztgenannte Wert der maßgebliche Mindestwert." |