dass Du noch mehr Blödsinn laberst...
„...soll eine Abschlagszahlung in Höhe von EUR 13.000.000,00, mithin eine Quotenzahlung von etwa 9%, auf die bisher anerkannten Forderungen erfolgen.
Gemäß dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, zum Az. 67g IN 150/08 niedergelegten Gläubigerverzeichnis sind Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 127.021.418,84 sowie Ausfallforderungen in Höhe von EUR 17.930.815,33 zu berücksichtigen.
Der zur Verteilung erforderliche Betrag ist in der Insolvenzmasse verfügbar.
67g IN 150/08 Amtsgericht Hamburg, 16.02.2018“ |