Kostenübernahme:
Höhe der Kostenübernahme, zu der Sie sich bereit erklären, sofern der Mindestbetrag von 312.000 Euro (netto) durch die Gesamtheit der an der Interessensbündelung teilnehmenden Aktionäre der Steinhoff International Holdings NV zugesagt wird. (Euro)* 483,84 Zustimmung zur Kostenübernahme* Hiermit erkläre ich mich bereit, den zuvor angegebenen Betrag an die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. im Rahmen einer Kostenübernahme zu leisten, damit diese die Rechtsanwaltskanzlei AMS Advocaten N.V. und einen noch zu bestimmenden Finanzberater mandatiert, um die Interessen der Streubesitzaktionäre der Steinhoff International N.V., die sich dem von der SdK organisierten gemeinsamen Vorgehen anschließen, zu vertreten. Mir ist bekannt, dass damit kein individuelles Mandat zwischen mir und der Anwaltskanzlei oder dem Finanzberater entsteht. Die Kostenübernahme muss nur geleistet werden, sofern Kostenübernahmeerklärungen in Höhe von mindestens 312.000 Euro netto eingehen. Sofern am Ende des Verfahrens noch Restbudget übrig bleiben sollte, wird dieses an die teilnehmenden Aktionäre anteilig zurückerstattet, sofern der dem einzelnen Aktionär zustehende individuelle Betrag größer als 50 Euro ist. Sollten mehr als 312.000 Euro an Budget zugesagt werden, wird jedem teilnehmenden Aktionär ein entsprechend gekürzter Betrag in Rechnung gestellt. Der fällige Betrag zur Kostenübernahme wird, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind, von der SdK innerhalb einer Woche nach Eintritt der Bedingungen komplett in Rechnung gestellt. |