Das finde ich echt Klasse.
Ein entsprechender Antrag beim zuständigen Gericht in Amsterdam kann von Aktionären, die mindestens 1% des Grundkapitals an Aktien halten (dies entspricht einer Aktienanzahl von 42.294.200), gestellt werden. Aus Sicht der Anwälte von AMS sollte dieses Verfahren möglichst zeitnah vor der Hauptversammlung eingeleitet werden. Formale Voraussetzung für die Einleitung ist, dass ein „objection letter“ an das Gericht übersendet wird. In dieser Sonderprüfung soll unter anderem geprüft werden, ob der Vorstand seinen Pflichten nachgekommen ist. So ist zum Beispiel zu prüfen, ob er durch einen Verkauf der Mehrheitsanteile an den Beteiligungen in einem Block deutlich mehr als die bilanzierten Werte hätte erzielen können, so dass sowohl die Seite 4 von 9
Verbindlichkeiten hätten zurückbezahlt werden können als auch ein Liquidationserlös oder Wert für die Aktionäre übriggeblieben wäre. Auch ist zu prüfen, ob er seinen Mitteilungspflichten rechtzeitig nachgekommen ist. In den Dokumenten zur Hauptversammlung gibt der Vorstand immerhin an, dass über Monate hinweg mit den Gläubigern verhandelt worden sei. Da stellt sich die Frage, wieso nicht bereits vor dem 15.12.2022 die Aktionäre darauf hingewiesen wurden, dass die Gläubiger eine Verlängerung der Laufzeit der Darlehen über den 30.06.2023 hinweg ablehnen. Auch sollte in der Sonderprüfung geprüft werden, ob die CPU Gläubiger aktuell überhaupt Gläubigerstatus haben, oder ob die damaligen Vereinbarungen, welche zu den CPUs geführt haben, eventuell gegen niederländisches Recht verstoßen. |