SPD: Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluß

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neuester Beitrag: 07.06.08 14:45
eröffnet am: 28.04.08 11:29 von: Rigomax Anzahl Beiträge: 214
neuester Beitrag: 07.06.08 14:45 von: kiiwii Leser gesamt: 15015
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05.06.08 19:32
1

19607 Postings, 6661 Tage etküttwieetküttdann kann man Abi in der Abendschule oder

in Fernstudiengängen machen - nur am Gym eben nicht noch mal, aber Möglichkeiten gibt´s...  

05.06.08 19:33
1

16763 Postings, 8507 Tage ThomastradamusSchluss jetzt mit dem Scheiß!

Wer's wirklich schaffen will, der findet einen Weg - und wer nicht, der hat's gestern nicht geschafft und wird's morgen auch nicht schaffen...

Gruß,
T.
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Gruppenlos glücklich.
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*) außer Tiernahrung

05.06.08 19:40

36845 Postings, 7748 Tage TaliskerGenau,

mit solchen Sprüchen kommt man bei dem Problem (es geht um verkorkste Fünfzehn- bis Sechzehnjährige) voll voran.
Du hast also Recht, Schluss jetzt mit dem Scheiß!
Gruß
Talisker
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05.06.08 20:02

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiisoweit ich weiß, kann man zb in Ba-Wü

als Schulfremder an den Hauptschulabschluß-Prüfungen teilnehmen...
vielleicht grade aus dem Grund, um später doch noch so einen Abschluß zu erwerben.
Ist aber  nur ne Vermutung. Bin aber leider bei meiner Suche nach der anzuwendenden Prüfungsordnung nicht fündig geworden.
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MfG
kiiwiipedia

No Pizzass please.

05.06.08 20:07
1

12175 Postings, 8616 Tage Karlchen_IIDas ist Ariva.

Ein bewusst missverstandener Vorschlag einer Sozi-Zicke wird hin und her gewälzt, um den Sozies einen reinzuwürden.

Quark wird nicht dadurch breiter, wenn man immer darauf herum tritt. Die Quarktreter machen sich damit nur noch lächerlicher.  

05.06.08 20:19

129861 Postings, 7687 Tage kiiwii"Sozi-Zicke" zeugt auch nicht grade von

überschäumender Sympathie für die SPD.

es ist halt nur prolliger formuliert...
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MfG
kiiwiipedia

No Pizzass please.

05.06.08 20:23

12175 Postings, 8616 Tage Karlchen_IIDarum gehts auch nicht, sondern um die

Argumentation.  

06.06.08 17:06
1

8051 Postings, 7936 Tage RigomaxKarlchen: Die Aussage der SPD-Dame war eindeutig.

Vielleicht sollte man das was sie gesagt hat, tatsächlich nicht so ernst nehmen. Aber ich versuche halt, Politiker nach dem zu beurteilen, was sie tun und was sie sagen. ecki, BC und Talisker sagen nun, das habe die Frau Nahles nicht so gemeint. Aber ihre Formulierung war nun mal glasklar (was in der Politik ja wirklich nicht selbstverständlich ist).

ecki, BC und Talisker versuchen nun, zu retten, was zu retten ist, üben sich im Gesundbeten und legen die Platte vom "daß nicht sein kann was nicht sein darf" immer wieder neu auf. So ziemlich alles, was die drei im zweiten Teil dieses Threads gebracht haben, war im ersten auch schon drin und - wenn dann mal ein Argument zu finden war -auch schon widerlegt worden. Ständiges Wiederkäuen bringt aber nichts.

Da wird eine weitere Diskussion sinnlos.  

06.06.08 17:11

51345 Postings, 8932 Tage eckiRigomax, du reisst einen Satz aus dem Kontext

und negierst damit die Aussage. Da steht glasklar zweite Chance, da steht das dafür erheblich kosten entstehen usw. usf. Du ignorierst das einfach völlig.

Zusätzlich erfindest du völlig abgehoben von der rechtsstaatlichen Praxis die Deutung, das Rechtsanspruch bedeutet keinerlei Bedingungen erfüllen zu müssen.

Und wenn die komplette Praxis aller Behörden und des Rechtsstaates ignorierst, was ein Rechtsanspruch bedeutet, ja dann kommt man auf deine Schlussfolgerung.

Fakt ist weiterhin: Rechtsanspruch heißt eben, das man irgendwas beanspruchen kann, wenn man die jeweiligen Bedingungen erfüllt. Nicht mehr und nicht weniger.  

06.06.08 17:19

69033 Postings, 7700 Tage BarCodeVergiss es.

Er hat sich festgelegt. Hier geht es nicht mehr um die Sache...
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Da ist nix zu machen...

06.06.08 17:20

51345 Postings, 8932 Tage eckiWas die CDU so alles fordert....

5. April 2008, 12:46 UhrVon Günther LachmannHartz IV

CDU-Vize Rüttgers geht auf Lafontaine-Kurs

In einem weiteren beispiellosen Linksschwenk fordert der nordrhein-westfälische CDU-Parteivorstand unter Jürgen Rüttgers einen Rechtsanspruch auf Rente für Hartz-IV-Empfänger. So steht es im Leitantrag für den Parteitag im Juni, den der Landesvorstand beschlossen hat. Doch damit nicht genug.

http://www.welt.de/meinung/article1873068/...auf_Lafontaine-Kurs.html

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Und auch wenn es einfach so dasteht, gehe ich selbstverständlich davon aus, das einige Forderungen erfüllt werden müssen um in den Genuss dieses Rechtsanspruches zu kommen. Denn das ist bei Rechtsansprüchen immer so.

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Oder hier aus der Verwaltung:

Öffentliches Baurecht

Die Baugenehmigung

 

Um eine Bauwerk zu errichten, bedarf es in allen Bundesländern einer Baugenehmigung.

Eine solche ist kein Willkürakt der vollziehenden Verwaltung, sondern ein Verwaltungsakt, auf den der Bürger einen Anspruch hat, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für dessen Erteilung vorliegen (sog. gebundene Entscheidung). Die Bauverwaltung hat keinen Ermessensspielraum, in welcher Form sie eine Entscheidung fällt. Dies rührt daher, dass die materielle Baufreiheit, die der Bauherr selbst oder im Zusammenwirken mit dem Grundstückseigentümer in Anspruch nehmen kann, unmittelbarer Ausfluss des Eigentumsgrundrechts nach Art. 14 Abs. 1 GG ist.

Dieser Gedanke fußt auf der Tatsache, dass es jedem, dem ein Stück Grund und Boden gehört, freisteht, dieses als sein Eigentum nach seiner Räson bebauen kann. Die Baugesetze geben den Rahmen vor, innerhalb dessen ein Grundstück baulich gestaltet werden kann. Die Notwendigkeit einer Einschränkung ergibt sich aus der Gewährleistung einer bodenrechtlichen Ordnung und Entwicklung des Gebietes einer Gemeinde, aber auch eines größeren Raumes.

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Und so soll es nun auch im Konsens von Union und SPD zu einem Rechtsanspruch auf eine 2. Chance zum Hauptschulabschluß kommen. Ein "wenn" ist bei jedem Rechtsanspruch formuliert. Und bei HA ist natürlich eine Prüfung erforderlich.

 

06.06.08 17:21

8051 Postings, 7936 Tage RigomaxAch ecki, das hast Du alles schon mal gesagt und

ich habe es alles schon in früheren Postings widerlegt.

Du wirst mich nicht davon abbringen können, Frau Nahles ernst zu nehmen und an dem zu messen, was sie gesagt hat. Und ich werde Dich nicht davon abbringen können, sie raushauen zu wollen.

Es bringt nichts mehr. Lassen wir es.  

06.06.08 17:21

51345 Postings, 8932 Tage eckiDu hast recht Barcode.

Doof bleibt doof, da helfen keine Pillen.....  

06.06.08 17:22

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiisiehste, Rigo, auf den Moment konnte man warten

wie auf das Amen in der Kirche:
ecki hat keine Argumente mehr, also - was tut er ??
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MfG
kiiwiipedia

No Pizzass please.

06.06.08 17:23

51345 Postings, 8932 Tage eckiRigomax, nix ist widerlegt.

Nur du hast dich geoutet als kompletter Ignorant der rechtsstaatlichen Praxis.

Du hälst für dich eine schwachsinnige Interpretation von dem aufrecht was Rechtsanspruch bedeutet, das ist alles.  

06.06.08 17:26

8051 Postings, 7936 Tage Rigomaxkiiwii: Das übliche halt.

Argumente weg - Diskussionskultur weg.

 

06.06.08 17:35

51345 Postings, 8932 Tage eckiDu hast ja noch kein Argument gehabt, ausser

das du alle Verwaltungspraxis ignorierst.

Wie willst du diskutieren, wenn du dem zentralen Wort dieser Diskussion eine eigene Interpretation zugrunde legst?

"Rechtsanspruch"

Ansprüche können sich unmittelbar aus einem Gesetz ergeben (so im Falle des Anspruchs auf Unterlassung von Lärm) (gesetzliche Ansprüche) oder deshalb entstehen, weil Gläubiger und Schuldner dies in einem Vertrag so vereinbart haben (so im Falle des Anspruchs auf Zahlung des Kaufpreises) (vertragliche Ansprüche). Der Rechtssatz, aus dem sich der Anspruch im Einzelfall ergibt, ist für diesen Fall die Anspruchsgrundlage, die - entsprechend der vorstehenden Unterscheidung - sowohl eine Gesetzesbestimmung als auch eine vertragliche Regelung sein kann.

Der Anspruch verschafft dem Anspruchsinhaber nicht automatisch auch die Rechtsposition, auf die der Anspruch gerichtet ist. So wird beispielsweise der Mieter, der gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Überlassung der gemieteten Wohnung hat, nicht schon allein dadurch Besitzer der Wohnung, dass er diesen Anspruch hat. Erst, wenn der Schuldner die Handlung vorgenommen hat bzw. das Verhalten unterlässt, auf die bzw. das der Anspruch gerichtet ist, wenn also der Vermieter dem Mieter die Wohnung tatsächlich übergeben hat, ist diese Rechtsposition erreicht, ist der Anspruch mit anderen Worten erfüllt (Erfüllung). Erbringt der Schuldner diese Leistung - gegebenenfalls nach Mahnung - nicht freiwillig, kann der Gläubiger auf diese Leistung klagen. Wird der Schuldner verurteilt, veranlasst auch dies ihn aber nicht dazu, die Leistung zu bewirken, kann der Gläubiger das Urteil zwangsweise vollstrecken lassen.

 

06.06.08 17:44

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiimuhahaha - Hobby-Jurist ecki spricht.....

looooooooooooooooooooooooooooooool
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MfG
kiiwiipedia

No Pizzass please.

06.06.08 17:45

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiisag das deiner Freundin Nahles,....

hahahaha

damit die mal weiß, wovon ecki redet...
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MfG
kiiwiipedia

No Pizzass please.

06.06.08 17:48

69033 Postings, 7700 Tage BarCodePasst doch

"Argumente weg - Diskussionskultur weg" - bei kiiwii in der Regel anders: Von vornherein keine Diskussionskultur und selten Argumente.
Kumpelhaftes Schulterklopfen ist übrigens kein glückliches Gesichtswahrungsverfahren...  
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Da ist nix zu machen...

06.06.08 17:51

51345 Postings, 8932 Tage eckiIst nur eine Wiki-Kopie.

Sag mal Kiiwii hast du schon mal ein Baugesuch gestellt?

Und hast du da gar keine Bedingungen erfüllen müssen? Oder etwa doch? Du hast eben den Rechstsanspruch nur, wenn du Pläne vorlegst, die örtlichen Vorschriften einhälst usw. usf.

Und das alles trotz Rechtsanspruch auf Baugenehmigung. Wie kommt das? Erklärs mal.

Du hast auch einen Rechtsanspruch auf eine Trauung auf dem Standesamt. Allerdings hast du vorher bestimmte Sachen nachzuweisen. Usw. usf.....

Im übrigen finde ich Karlchens Beschreibung treffend: Sozi-Zicke. Die kann ich absolut nicht leiden.  

06.06.08 17:59

8051 Postings, 7936 Tage RigomaxAu Mann. Na schön, also nochmal extra für

ecki:
Lies zuerst mal #71, dann #75(von Talisker) und dann #76 (die Antwort darauf). Soweit zur bisherigen Behandlung des Begriffs "Rechtsanspruch".
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Dein #167 solltest Du Dir nochmal ganz in Ruhe durchlesen. Der Text beschreibt die Tatsache, daß _de facto_ ein Rechtsanspruch nicht automatisch die tatsächliche Erfüllung bedeutet. Das ist natürlich nichts Neues. Es gibt immer wieder Leute, die sich einer rechtlichen Verpflichtung entziehen wollen.

Folgerichtig beschreibt der von Dir zitierte Text dann auch die folgenden Schritte: Klage auf Erfüllung und anschließende zwangsweise Vollstreckung.

Soweit zur Bedeutung des Begriffes "Rechtsanspruch". Wende das von Dir zitierte auf unseren Fall an und sprich den letzten Teilsatz Deines Zitates dreimal laut vor Dich hin.
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Ich könnte jetzt eine sehr naheliegende Replik auf ein paar Wertungen in Deinen letzten Postings vom Stapel lassen. Ich verkneife mir das. Das wäre nicht mein Stil.

Und wegen der fehlenden Quellenangabe zetere ich aus dem selben Grund auch nicht rum ;-).
 

06.06.08 18:01

6255 Postings, 6317 Tage aktienbärIch finde das alles

gut:
- Weil die Länder die Mittel für den externen HS-Abschluss
   kürzen,
- springt der Bund ein und löhnt,
- und die Betroffenen haben einen Rechtsanspruch auf
   Zahlung der Schulgebühren,
- und u.U. bekommen sie so eine 2. Chance.

Warum meckert Ihr eigentlich darüber?

Den Ärmsten der Armen wird u.U. geholfen.
Ist doch christlich oder sozial.

(Wofür sonst alles Geld verplämpert wird!)  

06.06.08 18:05

51345 Postings, 8932 Tage eckiaktienbär meckert, weil er es nicht begreifen will

06.06.08 18:05
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36845 Postings, 7748 Tage TaliskerEs geht doch längst nicht mehr um die Sache,

Rigomax mag einfach nur nicht eine Sache, die es gar nicht gibt, vor allem aber mag er nicht, dass es sie nicht gibt, schlussendlich mag er aber vor allem nicht sagen, dass es sie nicht gibt.
Is aber auch alles höllisch kompliziert.
Gruß
Talisker
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