SPD: Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluß

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neuester Beitrag: 07.06.08 14:45
eröffnet am: 28.04.08 11:29 von: Rigomax Anzahl Beiträge: 214
neuester Beitrag: 07.06.08 14:45 von: kiiwii Leser gesamt: 15085
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29.04.08 11:02

13012 Postings, 7224 Tage Woodstorewar mir auch nur wegen der Intention von

#48 ein Bedürfniss!

Sonst lese ich über derartive fauxpas hinweg :-))
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Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.

29.04.08 12:21
3

8051 Postings, 7943 Tage RigomaxTalisker: Schön, daß Du auch der Meinung

bist, daß der Schulabschluß nicht per Rechtsanspruch und ohne Leistungsnachweis vergeben werden sollte. Schön auch, daß Dein gesunder Menschenverstand sich berufen fühlt, das Korrektiv für Frau Nahles Verstand zu bilden. Da wird sie sich freuen.

Aber, da Du Frau Nahles offenbar so gut kennst, daß Du sie gelegentlich triffst: Bitte sie doch mal, in Zukunft das zu sagen, was sie meint, und nicht das, was sie nicht meint.
Und vorher Deinen gesunden Menschenverstand um Rat zu bitten.
 

29.04.08 14:59
2

9500 Postings, 6991 Tage Der WOLFich finde auch wir sollten in de nicht mehr nach

leistung bewerten - schenkt einfach jedem das abitur und zumindest ein pädagogikstudium inkl. abschluss (obwohl man das wahrscheinlich auch noch gerade so ohne abi hin kriegen würde) ... dann haben wir das problem der derzeit unterpreviligierten sicher bald gelöst ... *gggggggg*

früher war es so: ohne leistung kein brot ...

heute ist es so: ohne brot keine leistung ...
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Gruesschen
Der WOLF & Kollegin

29.04.08 15:18

95441 Postings, 8739 Tage Happy EndTalisker, gib es auf

Politiker, Sozi und dann noch Nahles - egal, was da geäußert wird: Irgendetwas kann man da immer falsch hineininterpretieren. Da lässt man sich schon gar nicht durch Fakten oder gesunden Menschenverstand beirren...  

29.04.08 15:34
1

61594 Postings, 7722 Tage lassmichreinNatürlich sagt einem der gesunde

Menschenverstand und der Kontext, was sie GEMEINT hat... GESAGT hat sie aber definitiv was anderes.
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29.04.08 15:39

16600 Postings, 8186 Tage MadChartlmr, gib es auf

ARIVA-Poster, konservativ und dann auch noch Rigomax - egal was da geäußert wird:

Irgendetwas kann man da immer falsch hineininterpretieren. Da lässt man sich schon gar nicht durch Fakten beirren.

*g*
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29.04.08 15:39
1

51345 Postings, 8939 Tage eckilmr, mehr wie durch Presse verkürzte Überschriften

liest auch du nicht?

Gesagt hat sie auch  dieses:
Aber die Realität ist, dass die Länder seit Jahren das Angebot für nachholende Hauptschulabschlüsse zurückfahren, obwohl der Bedarf steigt. Die Menschen brauchen ein Recht auf eine zweite Chance, da hilft ordnungspolitischer Purismus nicht weiter, da hilft nur ein Angebot.

Und jetzt erklär mal bitte wie das ein gesunder Menschenverstand interpretiert?  

29.04.08 16:23

36845 Postings, 7755 Tage TaliskerOkay

Aufgegeben.
Gruß
Talisker

P.S.: Ich wundere mich aber so im stillen, dass dieser unerhörte Vorschlag der Frau Nahles, den Schulabschluss einfach zu "verschenken", in der medialen Landschaft nicht viel mehr Wellen schlägt...
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29.04.08 16:29
1

12175 Postings, 8623 Tage Karlchen_IIIst okay, der Thread hat sich Intelligenztest

erwiesen - was zu durchaus interessanten Ergebnissen führte. Ist doch was. Zumindest kann man jetzt zwischen jenen unterscheiden, die nur in der Lage oder willens sind, bis zur Überschrift lesen, und jenen, die die Ausdauer besitzen, auch noch den Sinn mehrerer, zusammenhängender Sätze verstehen zu wollen.

 

29.04.08 16:41

9975 Postings, 9173 Tage bauwiSchadet Nahles der SPD?

Wenn schon denn schon, sollte sie keine plagiaten Aussprüche von sich geben.
Die SPD macht sich mit derartig unreflektierten Äußerungen kein positives Image!

Das Recht auf Bildung, auch dem zweiten Bildungsweg sollte möglichst vielen Bürgern offenstehen. Jedoch gilt es den Hauptschulabschluß nicht zu entwerten, sondern eine Aufwertung vorzunehmen! Die heutigen Hauptschüler sind nicht zu vergleichen mit dem Stand von vor ca. 30 Jahren! Und dies ist Fakt!
Wundert es, dass die Betriebe immer kritischer werden? Womit kann ein Hauptschüler denn heute noch glänzen?
Mit Ausdauer und Fleiß beispielsweise!!  
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MfG bauwi
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern das er nicht tun muß, was er nicht will.

29.04.08 16:45

36845 Postings, 7755 Tage TaliskerHm,

auch nich schlecht, "plagiate Aussprüche". Das Adjektiv kannte ich noch gar nicht.
Gruß
Talisker
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29.04.08 17:28

8051 Postings, 7943 Tage RigomaxKarlchen (59): Wenn da jemand schriebe:

"Karlchen schlägt morgens immer seine Frau. Diese Gesellschaft muß endlich etwas gegen die Gewalt gegen Frauen unternehmen. Die Realität ist, daß Gewalt gegen Frauen immer mehr zunimmt. Die Frauen brauchen Schutz vor dieser Gewalt. Da hilft die Berufung auf gesetzliche Vorschriften allein auch nicht weiter",

dann würdest Du das sicher auch nicht als einen allgemeinen Aufruf zum Schutz von Frauen ansehen, sondern als eine gegen Dich gerichtete üble Nachrede. Denn der erste Satz wird ja durch den Rest nicht aufgehoben.

Wenn Frau Nahles vom "Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss" spricht und dann noch ein paar allgemeine Sätze zur Wichtigkeit von Schulabschlüssen (denen niemand widerspricht) anfügt, dann wird auch durch diese Sätze die klare Aussage des ersten Satzes ("Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss") nicht aufgehoben.

Ein intelligenter Mensch begreift das. Denk einfach mal über Dein Verständnis von Intelligenz nach.  

29.04.08 18:46
4

2584 Postings, 6325 Tage KartenhaiRigomax,

die Nahles will den HSA nicht verschenken, da kannst du sicher sein. Politiker drücken sich zwar meist unklar aus, jedoch hier sollte es jedem klar sein, was angesagt ist. Das ergibt sich nicht nur nach angestrengtem Nachdenken sondern auch aus dem Kontext. Glaubs mir!

Traurig, daß etliche Dutzung Postings lang über das diskutiert werden muß, was sie gemeint hat. Damit ist jetzt Schluß.

*** Dieser Thread ist geschlossen! ***
 

29.04.08 19:01

8051 Postings, 7943 Tage RigomaxPalmström reloaded?

"Denn, so schließt er messerscharf, daß nicht sein kann, was nicht sein darf."

Nein, so einfach nicht. Ständiges argumentationsfreies Gesundbeten heilt nicht.  

29.04.08 19:09
1

2584 Postings, 6325 Tage Kartenhai*seufz*

29.04.08 19:19

36845 Postings, 7755 Tage TaliskerDu bist also ernsthaft

noch der Ansicht wie in #1, Rigomax? "Man gibt einfach jedem, auch ohne daß er irgendwelche Schulleistungen nachweisen muß, den Hauptschulabschluß." wäre die Forderung der Frau Nahles?

Gruß
Talisker
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29.04.08 19:22
1

6255 Postings, 6324 Tage aktienbärFrau Nahles kann sich nicht irren, denn

sie hat ja schliesslich Germanistik (M.A.)
an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn studiert
und seit 2004 ist sie Doktorandin am Germanistischen Seminar.

Sorry, Ihr aber seid offensichtlich nur zu blöd, sie zu verstehen.
*g*  

29.04.08 19:25

51345 Postings, 8939 Tage eckiRigomax schafft es sich auf einen Satz zu

versteifen und den Kontext für sich ins Gegenteil zu verkehren.

Gibts für diese Krnkheit einen Namen?

"Pisaversager" kommt in die Richtung, da ging es ja zum teil um die Leseschwäche. Die Buchstaben und Wörter sehen sie wohl, aber den Sinn kompletter Sätze im Kontext zu erfassen ist vielen nicht gegeben.

Ein Hauptschulabschluß setzt aber noch tiefer an.....  

29.04.08 19:26
2

2584 Postings, 6325 Tage KartenhaiLangsam wirds peinlich,

warum ruft nicht einer von euch in Olafs Ministerium an und fragt sich durch? Was ihr treibt, ist in hohem Maße unproduktiv.  

29.04.08 19:32
1

6255 Postings, 6324 Tage aktienbärFrau Nahles

wird bei ihren kommunikativen Fähigkeiten sicherlich
einmal Bundeskanzlerin.
Wenn man nicht überzeugen kann, sollte man zumindest
verwirren!  

29.04.08 19:49

8051 Postings, 7943 Tage RigomaxTalisker(66): Was verstehst Du denn unter einem

"Rechtsanspruch"? Lies mal #62 und denk mal drüber nach.

Hier ein Dir vielleicht besser verständlichen Beispiel: Wenn jemand schriebe:

"Diesem Widerling aus Almstätten sollte man ohne Prozeß den Kopf abhacken. Verbrechen gegen Kinder nehmen einfach überhand. Da darf man nicht wegsehen. Unsere Gesellschaft muß endlich mehr zum Schutz der Kinder tun. Unsere Kinder sind unsere Zukunft! ,

dann würdest Du den ersten Satz ja wohl auch als Aufruf zur außergesetzlichen Justiz verstehen. Würdest Du dann etwa die nachfolgenden Sätze im Kontext als Argument dafür gelten lassen, daß der Autor das gar nicht so gemeint hat?

 

29.04.08 19:51
2

69033 Postings, 7707 Tage BarCodeEieieieiei

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Da ist nix zu machen...

29.04.08 19:59

59073 Postings, 8779 Tage zombi17Geht Ihr alle noch in die 9te Klasse?

29.04.08 20:25

3491 Postings, 7238 Tage johannahWir haben in DE eine allgemeine Schulpflicht.

Wer der nicht nachkommt macht sich theoretisch strafbar (meist die Eltern).

Wegen dieser allgemeinen Schulpflicht sind aber schon etliche Familien ausgewandert, weil sie nicht bereit waren ihren Kindern dieses marode Schulsystem anzutun.

Nun kann man streiten was hinsichtlich des Bildungsniveaus unserer Kinder sinvoller ist, das System zu reformieren, oder irgendeinen an den Haaren herbeigezogenen Rechtsanspruch auf den Mindestabschluß durchzusetzen.

MfG/Johannah  

29.04.08 22:06

36845 Postings, 7755 Tage TaliskerIch hab mal einfach

den ersten link von der googlesuche "Rechtsanspruch" genommen:

"# Definition Bestimmungen, die den Begriff Rechtsanspruch enthalten, finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Öffentlichen Recht, zum Beispiel im Sozialgesetzbuch (SGB) und im Bundessozialhilfegesetz (BSHG).

Nach §194 BGB ist der Anspruch das Recht, von einem anderem ein Tun oder eine Unterlassung zu verlangen. Das kann gerichtlich durchgesetzt werden (Gerichtsbarkeit). Seit dem 01.01.2002 gelten durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Deutschland neue und unterschiedlich lange Verjährungsfristen. Dabei wurde die bisherige regelmäßige Verjährungsfrist des ¤ 195 BGB von 30 auf drei Jahre gesenkt und somit der Praxis angepasst und vereinheitlicht. Neuregelungen bei den Verjährungsfristen gelten zum Beispiel für sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche im Kaufvertragsrecht (mit einer Verjährungsfrist von zwei Jahren beim Kauf von beweglichen Sachen) oder bei Ansprüchen auf die Herausgabe des Eigentums (mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren in erb- und familienrechtlichen Angelegenheiten).

Der Rechtsanspruch im öffentlichen Recht gibt dem Einzelnen die Befugnis, von der Öffentlichen Verwaltung die Vornahme oder die Unterlassung einer bestimmten Handlung zu verlangen, zum Beispiel eine Baugenehmigung. Dieser Rechtsanspruch wird als subjektives öffentliches Recht bezeichnet, das man gerichtlich durchsetzen kann (Rechtsbehelf).

Sozialarbeiter und Sozialpädagogen informieren Klienten über deren Rechtsansprüche, sind bei der Beantragung von Leistungen, auf die ein Anspruch besteht, behilflich und unterstützen Klienten bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche, zum Beispiel durch argumentative Hilfe in Widerspruchsverfahren."
http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/projekte/slex/...te/L53/L5343.htm

Such dir was aus. "Tun oder Unterlassung verlangen", "Vornahme oder die Unterlassung einer bestimmten Handlung zu verlangen", "Beantragung von Leistungen, auf die ein Anspruch besteht".

Meine Frage hast du aber nicht beantwortet.
Gruß
Talisker
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