Hab eine Reihe von Argumenten gelesen, die sich für das Urteil aussprechen. Aus formaljuristischer Sichtweise sind die Forderungen nach körperlicher Unversehrtheit korrekt.
Meiner Ansicht nach entsteht diese Unversehrtheit (Verbindung mit Gott, spirituelle Reinheit, usw.) für die Gläubigen jedoch gerade erst durch die Beschneidung zum jeweils vorgegeben Zeitpunkt. Hält man sie juristisch davon ab, greift der Staat massiv in die familiäre, religiöse Intimsphäre ein. Dazu hat er meiner Meinung nach kein Recht, da keine vorsätzliche und böswillige Schädigung vorgenommen wird, unter der die Männer später generell zu leiden haben. |