Ist normal bei der DP und auch Telekom:
"Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto
Ist die Ausschüttung der Dividende als Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG nF erfolgt, so hat die Gesellschaft diese Ausschüttung als solche zu kennzeichnen. Diese Ausschüttung gilt als steuerfreie Rückzahlung der Einlagen an die Anteilseigner (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG) [3] und mindert die Anschaffungskosten. Sie ist keine steuerbare Einnahme und unterliegt damit weder dem Steuerabzug in Höhe von 25 % noch der Einkommensteuer; sie wird in der von den Kreditinstituten erstellten und beim Finanzamt einzureichenden Steuerbescheinigung ausgewiesen, ist jedoch nicht in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung anzugeben."
Quelle: Wikipedia |