für Holocaust-Leugner gibt es eine eindeutige Gesetzeslage, wenn Du davon nichts weißt, dann solltest Du darüber auch nicht posten.. Für Dich und weitere Ahnunglose deshalb hier die juristische Faktenlage für´s Holocaust-Leugnen:
"Wer den Holocaust öffentlich oder in einer Versammlung leugnet, verharmlost oder billigt, stört den öffentlichen Frieden. Nach Paragraf 130 ("Volksverhetzung") des Strafgesetzbuches drohen Tätern bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe. Wer die Herrschaft der Nationalsozialisten billigt, verherrlicht oder rechtfertigt, muss mit einer Strafe von bis zu drei Jahren Haft rechnen.
Im Jahr 2005 wurde der Paragraf 130 noch verschärft. Versammlungen von Rechtsextremisten an Gedenkorten können seitdem leichter unterbunden werden. Außer wegen Volksverhetzung können Holocaustleugner in Deutschland auch wegen Billigung von Straftaten, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener oder Beleidigung belangt werden."
Wer auch den Völkermord an Armeniern leugnet oder diesen verharmlost, dürfte demnach auch danach juristisch belangt werden, was allerdings noch abzuwarten ist, da dieser Völkermord eben erst in D als solcher offiziell benannt wurde. |