Nach § 285 Nr. 12 HGB sind Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten "sonstige Rückstellungen" nicht gesondert ausgewiesen werden, zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben.
Was macht Grenke? Sie erläutern bei (wie ich finde sehr niedrigen) sonstigen Rückstellungen von 4,3 Mio. EUR Folgendes:
"Der Betrag der Sonstigen Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 181 TEUR, Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Höhe von 74 TEUR sowie aus Rückstellungen für die Ausgleichsabgabe in Höhe von 47 TEUR" ;D |