Ohrenbläser seid
Null Fakten... alle stürzen sich jetzt auf das Geplapperte eines Shortsellers. Der darf gerne auf seine Manier sein Geld verdienen.
Nun wiederholt man dümmliche Zweifel an am Kontoauszug! Glaubt denn wirklich ein einigermaßen intellektuell begabter Deutsche, das BAFin und oder Bundesbank, bei der das Guthabenkonto geführt wird, eine Fälschung noch nicht aufgedeckt worden wäre und die Märkte von der Aufsicht nicht informiert worden wären. Die Börsenaufsichtsbehörde hätte bei einer Fälschung wahrscheinlich die Aktie aus dem Handel genommen! Gerade nach Wirecard sind die Aufsichtsbehörden sicherlich nicht im Winterschlaf!
Auch der Blödsinn rund um Zweifel an der Liquiditätssicherung sind an Dummheit kaum zu. Berufsbedingt habe ich dieses Tun aufgrund des Lockdowns bei einer Vielzahl von Firmen gesehen.
Und wenn dem geneigten Wichtigtuer nichts mehr einfällt, dann ist gar der Wirtschaftsprüfer bzw. KPMG eben nicht seriös. Der Prüfungsleiter Bauer ist bei ausgewiesener Fachmann und prüft nicht nur diese Leasinggesellschaft.
Wenn nun eine Sonderprüfung beschlossen wurde, so ist das zumindest in Deutschland der geeignete und übliche Weg, wenn Vorwürfe dieser Art erhoben werden. Dieses Tun erwartet auch die BAFin, aber das Wissen die hier blubbernden Schreihälse offenbar auch nicht.
Wenn ich also keine Ahnung von üblichen Verfahrensweise habe, und die Vorschrift des IFRS 17, den diese Shortseller zuvor zu einem Punkt ihrer Vorwürfe machten, schon garnicht kenne und damit auch noch nie von Wesentlichkeitsgrundsätzen, die auch der IFRS Standard kenne, etwas ahne, dann wäre ich mit schnellen Vorwürfen.
Es ist schon ein tolles Stück, wenn Menschen, die weder Steuerrecht oder Bilanzierungsgrundsätze kennen oder HGB nicht von IFRS unterscheiden können, plötzlich den irgendetwas „riechen“ können. Übrigens: Namen der Vorstände muss man sich auch nicht merken, denn die findet man im Impressum der Firma. |