so meinte ich das nicht. Ohne Ergebnisabführungsvertrag (EAV) zwischen Dri und 1&1 versteuert 1&1 ihr Ergebnis selbst (mit EAV ist Dri Organträger und versteuert sowohl ihr also auch das 1&1-Ergebis). Damit der Gewinn bei ihrer Mutter, der Dri, landet muss sie diesen ausschütten. Wie viel sie ausschüttet bestimmt die Gesellschafterversammlung der 1&1, also faktisch der GF von Dri. Dieser könnte (aus welchen Gründen auch immer) beschließen, dass jährlich z.B. nicht 100% des Gewinns der 1&1, sondern nur 50% des Gewinns ausgeschüttet wird. Das Geld bleibt dann unten in der 1&1 und kann über die Dri nicht an uns bzw. UI (weiter-)ausgeschüttet werden. Beim EAV geht automatisch 100% des Gewinns an die Dri. Außerdem würde ohne EAV die Ausschüttung selbst auch noch mal besteuert, faktisch 5% x etwa Steuersatz 30% = effektiv 1,5% (§ 8b Abs. 1 i.V.m. 5 KStG). Je 100 Mio. EUR wären das also noch mal 1,5 Mio. EUR Steuern, die man sparen könnte bei Abschluss eines EAV.
Ich persönlich vermute, dass die den EAV bis Ende des Jahres angehen, wenn das Thema der "Übernahme" mit der a.o. HV durch ist. Vielleicht will man das erst abwarten, bis man dazu etwas sagt. Aber wenn jemand da ist, könnte er das gerne mal auf der HV fragen... |