können sich drehen und wenden wie sie möchten, Fakt bleibt: "Auf dieser Grundlage betrachtet die moderne Psychologie Rache als destruktive Aggression, verbunden mit Allmachtsphantasien und Realitätsverlust; wenn sie chronisch in Form von Rachsucht auftritt, gar als antisoziale Persönlichkeitsstörung."
Selbst wenn ich für eine affektive Handlung - bei einem Angehörigen der Opfer von Vergewaltigern und Kinderschändern - Verständnis aufbringen kann, wenn also ein Vater den Mörder seines Kindes/den Vergewaltiger/den Kinderschänder im Affekt tötet und er dafür eher eine milde Bestrafung zu erwarten hat, so steht ihm das Gewaltmonopol dennoch nicht zu, erst recht nicht Außenstehenden, die zum Lynchmord aufrufen. Denn in dem Moment, wo das Individuum mit seinen, der "Willkür des Subjekts" geschuldeten Rechtsvorstellungen praktisch Ernst macht, geht unter Umständen Mord und Totschlag los – denn wenn eine "gestörte Persönlichkeit" zur Rache schreitet, die unter "Realitätsverlust" leidet und sich "Allmachtsphantasien" hingibt, dann besteht der Wahnsinn wirklich nur darin, dass einer aufbricht, um das "Selbstgefühl seines Rechts zu befriedigen".
Mittlerweile ist es jedoch bei Ariva so weit, dass User, die Selbst-/Lynchjustiz propagieren, auf Kritik mit destruktiven und bösartigen Entgegnungen reagieren. Bsp.: "müßte ich die scheinheilige Bande um... selber Kinderschänder erweitern."
Wer sich also auch nur im Geringsten gegen Selbst-/Lynchjustiz und gegen Lynchmord artikuliert, der wird sehr schnell diffamiert, denn die Befürworter sind - wie so oft bei derartigen Themen - am lautesten und wenn auch viele gegen diese mittelalterlichen Methoden der Rache sind, so schweigen sie, aus verständlichen Gründen! Kinderschänder und ähnliche ekelhafte Verbrecher gehören hart bestraft, so hart wie es das Gesetz ermöglicht (einsperren, wegschließen, evtl. med. Eingriffe); selbst das Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" würde noch Verständnis finden, solange das moderne/staatliche Rechtssystem dieses Prinzip beinhalten würde; die "Hexenjagd" jedoch, die hier zum Teil stattfindet, sobald man nicht in den Chor der selbsternannten Rächer einstimmt - ekelhaft!
MT
PS "Diebstahl, Feigheit, Mord usf. haben als Handlungen ... unmittelbar die Bestimmung, die Befriedigung eines solchen Willens, hiermit ein Positives zu sein, und um die Handlung zu einer guten zu machen, kommt es nur darauf an, diese positive Seite als meine Absicht bei derselben zu wissen, und diese Seite ist für die Bestimmung der Handlung, daß sie gut ist, die wesentliche darum, weil ich sie als das Gute in meiner Absicht weiß. Diebstahl, um den Armen Gutes zu tun, Diebstahl, Entlaufen aus der Schlacht, um der Pflicht willen für sein Leben, für seine (vielleicht auch dazu arme) Familie zu sorgen, – Mord aus Haß und Rache, d.i. um das Selbstgefühl seines Rechts, des Rechts überhaupt, und das Gefühl der Schlechtigkeit des anderen, seines Unrechts gegen mich oder gegen andere, gegen die Welt oder das Volk überhaupt, durch die Vertilgung dieses schlechten Menschen, der das Schlechte selbst in sich hat, womit zum Zwecke der Ausrottung des Schlechten wenigstens ein Beitrag geliefert wird, zu befriedigen, sind auf diese Weise, um der positiven Seite ihres Inhalts willen, zur guten Absicht und damit zur guten Tat gemacht. Es reicht eine höchst geringe Verstandesbildung dazu hin, um ... für jede Handlung eine positive Seite und damit einen guten Grund und Absicht herauszufinden. ... In diesem abstrakten Guten ist der Unterschied von gut und böse und alle wirklichen Pflichten verschwunden; deswegen bloß das Gute wollen und bei einer Handlung eine gute Absicht haben, dies ist so vielmehr das Böse, insofern das Gute nur in dieser Abstraktion gewollt und damit die Bestimmung desselben der Willkür des Subjekts vorbehalten wird." (Hegel, Rechtsphilosophie, 140) § |