Bislang wurde die Dividende in Deutschland schon am Tag nach der Hauptversammlung ausgezahlt; das war der sogenannte Ex-Tag, an dem auch der Dividendenabschlag vom Kurs erfolgte. Seit 2017 ist der dritte auf den Hauptversammlungsbeschluss folgende Geschäftstag der frühestmögliche Auszahlungstermin. So sieht es Paragraf 58, Absatz 4 Aktiengesetz vor. Liegt ein Wochenende dazwischen, verlängert sich die Frist entsprechend. Ex-Tag bleibt der Tag nach der Versammlung, denn der Anteilschein, den man an diesem Tag kauft, beinhaltet keinen Dividendenanspruch mehr. |