FC AG hat sicher einen Vertrag bezüglich Revision mit Balmer Etienne abgeschlossen, in dem die Gebühren geregelt worden sind! Sieht mir wieder einmal mehr nach fauler Ausrede aus!
Ist aber nur meine persönliche Meinung! Auserdem sollte FC AG nicht dich sondern die Aktionäre informieren! Ist ja schon ein sonderbares Geschäftsverhalten dass FC hier an den Tag legt!
Zur Information Schweizerisches Obligationenrecht Art. 730a,Absatz 3
Tritt eine Revisonsstelle zurück, so hat sie den Verwaltungsrat über die Gründe zu informiere; dieser teilt sie der nächsten Generalversammlung mit. |