Vielleicht sollte man hier mal nicht ganz so streng sein. Unter Neugründung kann man auch mehr hinein interpretieren, als letztlich eine nie da gewesene Firma neu zu erschaffen! Folgendes wäre denkbar: Unter den Handelsregister-Veröffentlichungen kann man das erkennen: Am 22.12.2008 wurde die Galileo-Licensing Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) erschaffen mit einem Stammkapital von 1 EUR. Man spricht auch von einer Mini-GmbH, mit anderen Pflichten als bei einer "echten" GmbH (s. a. http://www.ug-ltd.de/unternehmergesellschaft.html). Eine Mini-GmbH darf die Bezeichung GmbH nicht führen! Am 26.05.2009 dann Umfirmierung von Galileo-Licensing Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auf eue Firma: FilmConfect Home Entertainment GmbH. Gleichzeitig wurde das Stammkapital von 1 EUR auf 25000 EUR angehoben, das den GmbH Status nun auch rechtfertigt. Was ich damit sagen will: I. d. F. kann man schon von einer Neugründung sprechen, da nicht nur der Name geändert wurde, sondern auch die Wertigkeit der Gesellschaft hin zu einer echten GmbH. Warum nun in der dritten Veröffentlichung, vom 05.08.2009, das Stammkapital erneut auf stolze 150000 EUR angehoben wurde, darüber kann man eigentlich nur spekulieren. Ich kann mir nur vorstellen, dass dies eine Bedingung war, dass die Kooperationspartner überhaupt mit der FC GmbH geschäfte tätigen wollten, sozusagen als Sicherheit. Nun, dass die GmbH 150000 EUR hierfür berappen konnte finde ich schon mal beachtlich und lässt auf jeden Fall mehr vermuten, als wir uns eigentlich vorstellen. Meinungen? |