Deutsches Recht wurde z.B. bei CoBa angewendet. Nominalwert = gezeichnetes Kapital = min 1 EUR pro Aktie. (Kleinster Zuordenbarer Nennwert. War früher mal 5 DM, resp 2,56 EUR wurde aber dann auf 1 EUR oder einen mehrfachen des kleinsten Wertes (1 EUR) umdefiniert) Bei CoBa kam der Reverse Splitt 1 /10 um den Kurs auf über 1 EUR zu heben. 1,3 EUR Kurs * 10 = 13 EUR bei 1 EUR Nennwert *10 Re Splitt = 10 EUR Nennwert. Step 2 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals auf 1 EUR. Heißt ich darf dann wieder den Nennwert auf 1 EUR herabsetzen. Danach kam die Kapitalerhöhung zu größer 1 EUR. 4,50 EUR deutlich unter altem Nennwert. Nach einigen Ländernrechten braucht es nicht einmal einen Nennwert einer Aktie, Aktien können auch 0 EUR Nennwert haben. Wie es in GRI geregelt wird und wo da europäisches Recht greift, weiß ich nicht. Nennwert ist immer gezeichnetes Kapital / Anzahl Aktien und das gezeichnete Kapital kann ich mit einer Buchung gez Kapital/ Kapitalrücklage) beliebig reduzieren. Meine Meinung |