Es macht Sinn, die Depotbanken zu kontaktieren, um herauszufinden, ob der Einstandskurs von 6,00 EUR beigelegt worden ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann dies zur Berechnung überhöhter KESt führen!
Wie simplify richtig ausführt, ist eine Korrektur natürlich immer im Rahmen der ESt-Erklärung möglich. Für diejenigen, die keine ESt-Erklärung machen müssen, wäre es aber natürlich ärgerlich und teuer, für den Steuerausgleich einen Steuerberater beauftragen zu müssen. Ich bin gerne dabei behilflich, Ihre DepotBank zu kontaktieren, wenn sie sich weigert, den Einstandskurs Ihren Aktien beizulegen.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Banken an diesem neuralgischen Punkt leider oft Personen beschäftigen, die von Kenntnissen der Materie weitgehend unbelastet sind, was schon zu den aufgetretenen Fehlern geführt hat. Selbst das Lesen und Verstehen von Veröffentlichungen in den WM-Nachrichten (dort wird u.a. die Behandlung der Ausschüttung beschrieben) scheint für viele ein Problem zu sein. Oder man ignoriert einfach alles. Im Übrigen gibt es ja dieses Zauberwort, mit dem man alle Fehler entschuldigen kann: „Corona“ ! |