Aktienohne Wissen des besitzers zu Leerverkäufen genutzt werden! Wenn dann muesste die Bank dem Ausleiher zumindest Zinsen zahlen!!!
Rechtslage in Deutschland
Tatsächliche Leerverkäufe sind in Deutschland zwar möglich (Trennungsprinzip vgl. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB "verpflichtet"). Das BGB gestattet es, zuerst den Vertrag abzuschließen (Verpflichtungsgeschäft) und diesen einige Tage später zu erfüllen (Erfüllungsgeschäft). Dies ist jedoch nach deutschem Börsenrecht nicht erlaubt. Also muss sich der „Leerverkaufswillige“ erst Wertpapiere bei einem Fonds, Bank, Versicherung oder ähnlichem leihen. Hierfür werden Leihgebühren in % des Kurswertes der Papiere fällig, und mit diesen kann er bis zum Ablauf des Vertrages arbeiten.
Verfahren bei Aktien
Zunächst werden Aktien aus einem anderen Wertpapierdepot geliehen (Wertpapierleihe). Der Verleiher (meist ein Broker) schließt dazu einen Vertrag mit einem Kommissionär oder dem Leerverkäufer, dass bestimmte Aktien ausgeliehen werden. Der Leerverkäufer zahlt hierfür einen festgelegten Zins oder Prozentsatz an den Verleiher und erhält die Wertpapiere. Diese verkauft er über die Börse. Fällt der Kurs tatsächlich, erfolgt der Rückkauf zum niedrigeren Kurs und anschließend eine Rückgabe der Aktien. Der Kursunterschied abzüglich Kosten macht den Gewinn. Bei anderer Entwicklung des Aktienkurses können entsprechende Verluste auftreten. Hier muss sich der Leerverkäufer zu gestiegenen Kursen wieder an der Börse eindecken, um die geliehenen Aktien zurückgeben zu können.
Der Ausdruck Leerverkauf bezieht sich damit immer nur auf den Depotbestand des Verkäufers. Es können nur Aktien verkauft werden, die bei einem Anleger im Depot liegen.
Leerverkäufe sind eine gängige Strategie bei Hedge-Fonds, die mit relativ geringem Kapitaleinsatz die Aktienkurse eines einzelnen Wertes erheblich unter Druck bringen können. Diese spekulative Kursbeeinflussung wird in der öffentlichen Meinung stark kritisiert.
Gruss Ice __________________________________________________ Börsengewinne sind Schmerzengeld. Erst kommen die Schmerzen, dann das Geld...(A.K.)
|