Der PWC Bericht ist durchaus ein nettes Instrument und wie man ja merkt ist die ganze Welt scharf auf den Bericht und somit auch die klagenden Parteien, es wäre aus zum Zweck der notwendigen Vertrauensbildung zwischen der Gesellschaft, den Altaktionären, der Politik und dem Kapitalmark schon essentiell wenn der komplette Bericht veröffentlicht wird, aber es kommt halt auf das Timing an:
Man kann den Bericht es nach Abschluss des Vergleichs veröffentlichen und sollte den PWC Bericht zum Teil des Vergleichs machen:
Vergleich kann eigentlich auch nur aus einer Kombi bestehen:
- Schulterschluss mit den Aktionären - Offenlegung des kompletten PWC Berichts - Abtretung der aus dem Bericht resultierenden Forderungen (an dem Punkt wird der Bericht der Untersuchungsphase 2 anschließen) der Gesellschaft gegenüber Dritten an die tatsächlich geschädigten Altaktionäre - Klagen werden von der Gesellschaft im Namen ihrer geschädigten Gesellschafter geführt (Rückstellungen in Höhe von rund 348 Millionen für Anwalts- und Gerichtskosten wurden bereits gebildet, daher sind die Mittel in besagter Höhe vorhanden) - Cash part "X" von ebenfalls beklagten Drittparteien könnte noch miteinfließen - Aktien - wenn es sein muss noch ein cash Part "X" von der Gesellschaft
Das alles nett verpackt in ein Global Settlement.
Schauen wir mal was schlussendlih dabei raus kommt. |