Das Problem ist doch, dass derjenige, der verkauft, bereits in diesem Moment Steuern zahlt. Er hat also ab diesem Moment weniger Geld für seine Investition zur Verfügung.
Dein Beispiel mal weiter gedacht: Der verkaufende Anleger hat nach dem Verkauf nur noch 17.500 EUR (statt 20.000 EUR) zur Verfügung. Wenn er nun zu diesem Kurs die gleiche Aktienzahl erhält (500 Stück), weil der Kurs auf 35 EUR zurückkommt, dann haben beide gerade wieder die gleiche Ausgangsposition. Wenn wir nun mit einer Verdopplung vom Ausgangsniveau (von 40 EUR auf 80 EUR) ausgehen, dann haben beide Anleger in diesem Moment 40.000 EUR zur Verfügung. Wenn nun beide verkaufen, dann hat aber derjenige, der früher bereits verkauft hat, den Vorteil, dass er nur noch 22.500 EUR Kursgewinn versteuern muss (weil er 10.000 EUR ja schon vorher versteuert hat), während der haltende Anleger die vollen 30.000 EUR versteuern muss. Für ihn bleiben also nur 32.500 EUR übrig, während der Verkaufende nun 34.375 EUR hat.
Wo liegt nun also die Antwort auf Deine Frage?
Der verkaufende Anleger darf nach seinem zweiten Kauf nur noch 20.000 EUR versteuern müssen, damit bei dem Kurs von 80 EUR beide die gleichen Steuern gezahlt haben. Er hat also dann ein Kapital von 37.500 EUR. Bei einem Kurs von 80 EUR sind das 468,75 Aktien, die er dafür halten muss. Die ursprünglichen 17.500 EUR geteilt durch 468,75 Aktien macht einen Kurs von 37,33 EUR.
>> Bei diesem Kurs haben beide das gleiche Ergebnis am Ende des Tages. Wenn es darunter geht, gewinnt der verkaufende Anleger. Wenn nicht, dann der haltende Anleger. Das sind also knappe 7%, die der Kurs zurückkommen muss. Für den, der das timen kann: herzlichen Glückwunsch. Alle anderen bleiben einfach dabei. |