Du weigerst dich das zu verstehen..
Es spielt nirgends eine Rolle für wieviel die Gläubiger die Schulden gekauft haben, der Richter wird 100% der Schulden Retten, das ist die vertraglich ausgewiesene Summe, auch wenn die Gläubiger dafür nur 1€ bezahlt haben, wir der Richter das in keiner Welt berücksichtigen.
Die Schuldsumme von 10 Milliarden bleibt selbst bei einem Schuldnerwechsel für 1€ völlig unberührt! Es wurde eine Vertrag verkauft, welcher dir die 10 Milliarden besichert... wie und was der Kaufpreis dieses Vertrags ist, ist völlig irrelevant!!
Es geht um den Vertrag von Gläubiger - Steinhoff, nicht um den Kauf/Verkaufsvertrag Gläubiger - Gläubiger! Der Gläubigerwechsel spielt für Steinhoff selbst überhaupt gar keine Rolle.
So und erneut willst du den Gläubigern ihre vertraglich zugesicherten Schulden beschneiden, in dem du fordert, das der Richter den Vertrag mit den Gläubigern für nichtig erklärt und einen Schuldenschnitt herbeizaubert.
Angenommen ist es gibt noch bei den 150 verschiedenen Gläubigern, welche die noch die damaligen echten Steinhoff Anleihen erworben haben und diese nie verkauft hatten.
Wie willst du mit denen verfahren, werden die dann auch im Schuldenschnitt mit beschnitten obwohl sie fett im Minus sitzen?
Du merkst doch wo das hinführt?
Was und wieviel die Gläubiger aktuell dabei verdient haben, kannst du aus deiner geistigen Rechnung komplett streichen, denn es wird KEIN Richter oder sonstige relevante Person beachten und betrachten, sowieso berücksichtigen!
Es ist völlig unerheblich, aufm Papier stehen den Gläubigern diese ca. 10 Milliarden zu! Diese werden auch nicht für nichtig erklärt und auch nicht von irgendeinem Richter beschnitten... auch wenn du dir das noch so sehnlichst wünschst! |