die Angebotsunterlagen angesehen, diesmal die offiziellen von http://www.volkswagenag.com/vwag/vwcorp/content/...ument_DE_final.pdf In den ca. 70 Seiten steht beispielsweise drin, daß - alle Aktieninhaber, die das Angebot innerhalb der Frist vom 9. Mai bis 29. Juni egal zu welchem Zeitpunkt annehmen, die Dividende kriegen, also auch dann, wenn sie vor dem HV-Termin am 27. Juni das Angebot angenommen haben - Das Angebot gilt für alle Stamm und Vorzugsaktien, sodaß VW theoretisch 100 % zusammenkriegen könnte (das tritt natürlich nicht ein) und auch bezahlen müßte. VW hat daher den "maximalen Gesamttransaktionsbetrag" (also das, was sie im Fall von 100 % zahlen müßten) in Höhe von ca. 9,7 Milliarden bereitgestellt Die 95 € plus 2 € Dividende kriegt also wirklich jeder, der mit einer MAN-Aktie bis zum 29. Juni ankommt, auch dann, wenn das alle auf dem Markt befindlichen wären. Die Auszahlungsbedingungen, von welchen in dem Angebot die Rede war, beziehen in der Hauptsache sich tatsächlich auf kartellrechtliche Dinge, wie Rothstein richtig vermutet hat. |