Das ist äusserst interessant, wirft es doch folgende Fragen auf:
Wieso ist nur 2 Wochen nach durchgeführter Kapitalerhöhung schon wieder frisches Kapital notwendig? Wie kurz vor der Insolvenz steht Amitelo eigentlich?
Wie kann eine Firma eine Kapitalerhöhung beschliessen, für die es überhaupt keinen von den Aktionären gebilligten Beschluss gibt?
Gemäss eigenem Bekunden hatte Amitelo mit der Ausgabe der 30 Mio. neuen Aktien per Kapitalerhö-hung im Juli 2008 bereits den kompletten Spielraum an neu zu druckenden Aktien ausgeschöpft.
Ein neuer Beschluss liegt noch gar nicht vor, sondern soll erst bei einer ausserordentlichen Hauptver-sammlung, die für den 05.09.2008 einberufen wurde, eingeholt werden, siehe https://www.shab.ch/DOWNLOADPART/N4573206/N2008.00319067.pdf
"Ordentliche Kapitalerhöhung, Antrag des Verwaltungsrates: Durchführung einer ordentlichen Kapitaler-höhung um maximal CHF 1 400 000.- auf maximal CHF 3 200 000.-". Die Durchführung der Kapitalerhöhung wird also den Aktionären am 05.09.2008 erst zur Abstimmung gestellt.
Ohne gültigen Beschluss wird diese aber bereits jetzt schon durchgeführt, denn gemäss News vom 18.08.2008 (siehe oben) nennt Amitelo als Zeitraum für die Bezugsrechtwahrnehmung den 15. bis 25. August 2008.
Wie sich das alles mit dem Schweizer Obligationenrecht (Amitelo ist eine Firma mit Hauptsitz Schweiz) sowie dem Deutschen Aktienrecht (Haupthandelsplatz der Aktie ist die Frankfurter Wertpapierbörse) vertragen soll, ist uns schleierhaft.
Es kommt aber noch besser:
Zwischenzeitlich hat auch ein Reverse Split stattgefunden, hierzu später mehr, denn dieser Reverse Split ist der Kern dieses ganzen Ganovenstücks, wobei dieser Begriff und auch die sonstigen Ausführungen in diesem Text bitte als persönliche Meinung zu werten sind.
Dieser Reverse Split bringt eine Aktienzusammenlegung mit sich, aus 100 bisherigen Aktien wird eine Aktie.
Während seriöse Firmen wie Solarworld z.B. mehrfach die Aktie gesplittet haben, um nach vorangegan-genem Kursanstieg die Aktie wieder günstiger und daher besser handelbar zu machen, hat Amitelo also den umgekehrten Weg gewählt.
Aus einem Kurs von 0,03 EUR, der normale Investoren abschreckt, denn noch bedenklicher als Pennys-tocks sind Pennystocks mit zweiter Nachkommastelle, wurde somit ein Kurs von 3 EUR. Nicht etwa durch eine fundamentale Wertsteigerung der Firma, sondern lediglich indem je 100 Aktien zu je einer Aktie zusammengelegt wurden.
Diese Massnahme ist an sich schon recht ungewöhnlich, umso ungewöhnlicher ist jedoch, dass auch für diese signifikant wichtige Massnahme kein wirksamer Aktionärsbeschluss vorgelegen hat.
Diese Massnahme sollte nämlich ebenfalls bei der ausserordentlichen Generalversammlung am 05.09.2008 überhaupt erst zur Abstimmung gestellt werden, siehe https://www.shab.ch/DOWNLOADPART/N4573206/N2008.00319067.pdf
"Aktienzusammenlegung, Antrag des Verwaltungsrates: Die 160 000 000 Inhaberaktien der Gesellschaft sind im Nennwert von je CHF 0.02 im Verhältnis 100:1 zusammenzulegen und es wird für jeweils 100 Inhaberaktien im Nennwert von je CHF 0.02 eine Inhaberaktie im Nennwert von CHF 2.00 geschaffen. Art. 3 der Statuten ist wie folgt zu ändern: Das Aktienkapital der Gesellschaft be-trägt CHF 3 200 000.- (Franken drei Millionen zweihundert tausend) und ist eingeteilt in 1 600 000 Inha-beraktien zu je CHF 2.00".
Verwunderlicherweise wurde diese Aktienzusammenlegung, die der Verwaltungsrat bisher lediglich be-antragt hat, aber bereits durchgeführt, und zwar in der Nacht von Sonntag 17.08.2008 auf Montag 18.08.2008. Ab Montag 18.08.2008 wurden die Aktien dann mit der veränderten Stückzahl gehandelt.
Diese gesamte Vorgehensweise ist höchst verwunderlich, denn sie verstösst gegen das Schweizerische Obligationenrecht und auch gegen das Deutsche Aktienrecht.
Solch wichtige Massnahmen wie Kapitalerhöhung und Aktienzusammenlegung bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Aktionäre. Diese Zustimmung lag definitiv nicht vor und liegt auch heute nicht vor, sondern kann frühestens am 05.09.2008 beschlossen werden.
Ebenfalls bemerkenswert ist, dass die Statuten der Firma, also ein elementarer Bestandteil gemäss Schweizer Obligationenrecht, vom Verwaltungsrat übergangen worden sind.
Gemäss Handelsregisterauszug (siehe http://zh.powernet.ch/webservices/inet/HRG/...ML?chnr=0533008054&a... gelten aktuell noch die Statuten vom 09.08.2007 und eine Aktienzahl von 60 Mio. Aktien je 0,02 CHF Nennwert.
Die Kapitalerhöhung vom Juli 2008 war zwar noch gedeckt durch einen zuvor gefassten Beschluss, max. 30 Mio. zusätzliche Aktien ausgeben zu dürfen, aber die nach der Kapitalerhöhung geltende neue Ak-tienzahl (60 Mio. alte + 30 Mio. neue = 90 Mio. Aktien gesamt) hätte man dem Schweizerischen Han-delsregisteramt mitteilen müssen, hat es aber nicht.
Die beiden neuesten Massnahmen (Aktienzusammenlegung 1 zu 100 sowie die weitere Kapitalerhöhung) sind durch die aktuell geltenden Statuten in keinster Weise gedeckt, und eine Statutenänderung kann ebenfalls frühestens am 05.09.2008 erfolgen.
Der Verwaltungsrat der Amitelo AG hat somit gegen diverse Vorschriften und Gesetze verstossen, und das ist einer Dreistigkeit, die fast beispiellos ist.
Eine AG gehört den Aktionären und der Verwaltungsrat von Amitelo erhöht die Aktienanzahl um weitere 77% (verwässert also das Kapital der bisherigen Aktionäre fast auf die Hälfte), ohne dass das von den Aktionären überhaupt genehmigt ist. Am 05.09.2008 soll diese Massnahme dann "nachträglich" zur Abstimmung gestellt werden, etwas derar-tiges haben wir ehrlich gesagt noch nicht gesehen.
Die Investment24 AG wird die Verstösse des Amitelo Verwaltungsrates den zuständigen Behörden mit-teilen und Anzeige erstatten.
Die fragwürdigen Vorgänge rund um den Reverse Split sind aber noch viel ungeheuerlicher:
Der Antrag des Verwaltungsrates über den Reverse Split sollte wie erwähnt erst am 05.09.2008 zur Ab-stimmung kommen. Tatsächlich wurde aber wohl quasi über Nacht beschlossen, diesen (ohne Aktionärszustimmung) vorzu-ziehen.
Die Meldung hierzu scheint Amitelo erst am Wochende zwischen Freitag 15.08.2008 und Montag 18.08.2008 an die Börse gegeben zu haben. Normalerweise werden solche Massnahmen von den Aktiengesellschaften schon frühzeitig mitgeteilt, damit die Deutsche Börse den Handelspartnern vorher mitteilt, dass am nächsten Börsentag die Aktie Ex-Kapitalmassnahme gehandelt wird und die Banken und Broker die Aktiendaten entsprechend anpas-sen können, und zwar rechtzeitig.
Hier scheint die Meldung aber derart spät und kurzfristig gekommen zu sein, dass die Mitteilung seitens der Deutschen Börse erst an dem Tag erfolgte, an dem der Reversal Split wirksam wurde, und zwar am 18.08.2008 um 08:12:54 Uhr, siehe http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/...b_navigation/home?n...
Die Liste der Verstösse des Verwaltungsrates der Amitelo AG lässt sich also vermutlich um die viel zu späte Bekanntgabe an die Börse ergänzen.
Wir halten daher den gesamten Reverse Split für rechtlich äusserst fragwürdig, zumal wie erwähnt kein wirksamer Aktionärsbeschluss hierfür vorgelegen hat. |