vom 8.11.2022 ZENTRALBANK RUSSISCHE FÖDERATION (BANK VON RUSSLAND) 107016, Moskau, str. Neglinnaja, 12 www.cbr.ru Tel. (499) 300-30-00, 8 (800) 300-30-00 Von [REGNUMDATESTAMP] ab Informationsschreiben zur Umsetzung erzwungene Übertragung von Rechnungslegungsrechten auf Wertpapiere durch eine Person in deren Interesse der Eigentümer von Wertpapieren des Russen Aussteller Teilnehmer des Wertpapiermarktes Im Zusammenhang mit dem Eingang von Anfragen bei der Bank of Russia bzgl Durchführung einer erzwungenen Übertragung der Bilanzierung von Rechten an Wertpapieren gemäß Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 14. Juli 2022 Nr. 319-FZ „Über Änderungen bestimmter Rechtsakte des Russischen Föderation" (im Folgenden - Bundesgesetz Nr. 319-FZ) von einer Person im Interesse von die der Eigentümer von Wertpapieren des russischen Emittenten, der Bank Russland berichtet folgendes. Teil 1 von Artikel 5 des Bundesgesetzes Nr. 319-FZ legt das Recht fest Eigentümer von Wertpapieren (eine andere Person, die Rechte aus Wertpapieren ausübt) Wertpapiere) eines russischen Emittenten und das Eigentum an Wertpapieren Russischer Emittent wird im Interesse einer anderen Person, auch einer Person, durchgeführt in dessen Interesse der Inhaber von Wertpapieren eines russischen Emittenten handelt, bei der russischen Hinterlegungsstelle vorlegen, wo das Depotkonto eröffnet wird ausländischer Nominee zur Eintragung von Rechten an Wertpapieren Russischer Emittent, Antrag auf Zwangsübertragung von Rechnungslegungsrechten für solche Wertpapiere. 1 Wenn die Rechte an Wertpapieren eines russischen Emittenten auf einem Wertpapierdepot eines ausländischen verbucht sind nomineller Inhaber und Durchführung von Geschäften mit solchen Wertpapieren im Ausland 2 Daher sieht das Bundesgesetz Nr. 319-FZ die Möglichkeit vor Senden eines Antrags auf Zwangsübertragung der Buchhaltung für Rechte an Wertpapieren Wertpapiere eines russischen Emittenten nicht nur vom Eigentümer der Wertpapiere, sondern auch die Person, in deren Interesse der Eigentümer von Wertpapieren des Russen der Emittent, einschließlich der Person, in deren Interesse die Person, die nach dem Personenrecht berechtigt ist, ohne Eigentümer von Wertgegenständen zu sein Sicherheiten, im eigenen Namen und im Interesse anderer Personen zu tätigen rechtliche und tatsächliche Handlungen mit Wertpapieren, sowie Ausübung von Rechten aus Wertpapieren oder durch den wirtschaftlichen Eigentümer eine Person, die gleichzeitig die Anforderungen der Buchstaben „a“ und „b“ erfüllt Absatz 12 des Dekrets Nr. 952, in dessen Interesse eine Person unter ihrer Kontrolle, die Wertpapiere eines russischen Emittenten besitzt (im Folgenden als kontrolliertes Unternehmen bezeichnet). Aufgrund der eingegangenen Bewerbung der Person werden Wertpapiere eines russischen Emittenten gutgeschrieben. Allerdings, wenn die kontrollierte Person unter der Kontrolle steht mehrere Personen, dann einen Antrag auf Zwangsübertragung von Rechnungslegungsrechten an Wertpapiere eines russischen Emittenten werden von allen Personen eingereicht Kontrolle über die kontrollierte Person auszuüben. Gemäß Teil 2 von Artikel 5 des Bundesgesetzes Nr. 319-FZ zum Antrag über die erzwungene Übertragung der Bilanzierung von Rechten an Wertpapieren des Russen Emittenten müssen Dokumente beigefügt werden, die in der vorherrschenden Sprache verfügbar sind Umstände und Zeugnisse des Besitzes des Antragstellers (der Person im Interesse des Antragstellers handelnd) um den entsprechenden Betrag an Sicherheiten Wertpapiere eines russischen Emittenten, über die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit von Zinsen Antragsteller, über Handlungen im Interesse des Antragstellers (sofern der Antragsteller eine natürliche Person ist Organisationen, die das Recht haben, Rechte an Wertpapieren aufzuzeichnen und zu übertragen, stellt sich heraus unmöglich wegen der Einführung von oder in Bezug auf den Eigentümer von Wertpapieren (eine andere Person, die Rechte aus Wertpapieren ausübt Wertpapiere) oder in Bezug auf ausländische Organisationen, bei denen die Rechte des Eigentümers berücksichtigt werden Wertpapiere (einer anderen Person, die Rechte aus Wertpapieren ausübt), restriktive Maßnahmen oder als Folge unfreundlicher Aktionen fremder Staaten, international Organisationen, ausländische Finanzorganisationen, einschließlich derjenigen, die mit der Einführung verbunden sind restriktive Maßnahmen gegen die Russische Föderation, russische juristische Personen und Bürger Russische Föderation. 2 Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 5. März 2022 Nr. 95 „Über die vorläufige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern“. 3 in dessen Interesse die Wertpapiere gehalten werden russischen Emittenten), sowie über eine ausländische Organisation, in der die Rechte des Antragstellers (einer Person, die im Interesse von Antragsteller) auf Wertpapiere eines russischen Emittenten, auf alle ausländischen Organisationen, bei denen Konten für im Interesse anderer handelnde Personen eröffnet werden Personen, an denen die Rechte des Antragstellers (eine Person, die in Interessen des Antragstellers) für Wertpapiere eines russischen Emittenten und ca ausländischer Nominalinhaber, auf dessen Depotkonto eröffnet wurde Russische Hinterlegungsstelle, die Rechte des Anmelders (der handelnden Person im Interesse des Antragstellers) auf die Wertpapiere eines russischen Emittenten. Die Frage der Angemessenheit der vorgelegten Belege zusammen mit einem Antrag auf Zwangsumbuchung von Wertpapierrechten russischen Emittenten, wird von der russischen Verwahrstelle entschieden, bei der die Depotkonto |