ESCROW`s:
"das einzige was mir auf die schnelle einfällt und funzen könnte ist ein vertrag mit dem vorbesitzer zur überlassung des evevtuellen erlöses... dürfte interessant sein was der typ mit dem vertrag macht nachden sein depot mit $$$ geflutet wurde... :-)
Richtig - schließlich herrscht in der BRD Vertragsfreiheit und das Ganze nennt sich dann Überlassungsvertrag !!
AW: Ganz einfach, im Vertrag steht eine Klausel, in welchem der Verkäufer seine Bank unwiderruflich verpflichtet, alle, auf unbegrenzte Zeit eingehenden Erträge aus den Escrow`s nach Abzug der 25 % sofort auf mein Konto XY zu überweisen. Eine Vertragsausfertigung erhält die Bank und die muß den Eingang auf einer weiteren für mich bestimmten Ausfertigung bestätigen und steht damit rechtl. i.d. Pflicht. Der Verkäufer bliebe rechtlich namentlicher EIGENTÜMER (wie es vorbestimmt war) der Papiere, ich hingegen würde der Eigentümer aller evtl. künftig eingehender Erträge aller Art.
NACHTEIL: Kommt das Geld dann zu mir, muß das dann nochmals mit 25 % beim meinem Finanzamt versteuert werden, auch wenn der Nachweis geführt würde, daß diese 25 % Abgeltungssteuer bereits schon einmal bezahlt wurden. Diese würden n o c h m a l s fällig !
Ergo: Somit blieben dann von der Summe der Erträge letztendlich "nur" 56,26 % übrig ! Ansonsten gingen (ggf. !) nur noch die zu übernehmenden Kontoführungsgebühren ab. Wäre aber u.U. je nach dem was einginge immer noch interessant.
Gruß, SW. |