"Wenn die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Auflösung kein Vermögen mehr hat, hört die Gesellschaft nach niederländischem Recht zu diesem Zeitpunkt gemäß Abschnitt 2:19, Unterabschnitt 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches auf zu existieren. In diesem Fall findet kein Liquidationsverfahren statt, so dass keine Liquidatoren bestellt werden müssen und die Beendigung des Bestehens der Gesellschaft in das niederländische Handelsregister eingetragen wird.""
Da bin ich mir nicht so sicher. Bei uns entscheidet das Amtsgericht über ein Insolvenzverfahren. Einfach behaupten, man wäre Insolvent funktioniert nicht. Wäre ja Steuerhinterziehung. Könnte sich dann ja jede Firma in NL einfach 100x Porsche bestellen und Insolvenzantrag stellen. Die Porsche sind ja schon über 6 Jahre alt und auf 0 EUR abgeschrieben. |