Vom Altana-(Verlust)Geschäft in 2007 wusste ich nichts. Erklär bitte noch mal.
"Warum soll ich als Finanzamt mit einem Jahr beginnen, wo man bspw. Cum-Ex macht, aber keinen Gewinn daraus erzielt, weil das Absicherungsgeschäft schief geht? (oder denke ich falsch)"
Ja, ich glaube Du denkst das nicht zu Ende: Wenn aus dem Geschäft ein KESt-Anrechnungsguthaben entstanden sein sollte, kann - unabhängig davon, ob das Geschäft ein Gewinn- oder Verlustbringer an sich war - das FA die KESt-Anrechnung streichen (die KESt-Anrechnung ist ein Extraposten im Rahmen der Festsetzung einer Steuer im Bescheid), wenn es denn davon ausgeht, dass es im Zusammenhang mit schädlichen CumEx-Geschäften stand. Dann würde (wie jetzt für 2008/2009) die ausgezahlte KESt zurückgefordert - unabhängig davon, dass die "normale" Steuerfestsetzung 0 EUR war, weil es einen Verlust gab. Im GB 2007 und 2008 steht, dass in 2007 (zumindest zum 31.12) ein KESt-Anrechnungsguthaben von 6.191 bzw. in 2008 von 3.070 TEUR bestand. In 2009 kann ich diese Angaben leider nicht finden. |