Die Abschreibungen die da von PwC aus den Bilanzen komplett in Höhe von fast 12 MRD Euro heraus genommen wurden, die beinhalten die angenommenen und strittigen Gewinnausweisungen und auch die so genannten Luftbuchungen. Ein Unternehmen kann jederzeit Abschreibungen in Höhe X vornehmen und damit seine Bilanzen berichtigen, wenn diese Unregelmäßigkeiten, Überbewertungen oder unerwartete Ereignisse verbuchen wollen. Es besteht eine gewissen Adhoc-Pflicht, da kann Steinhoff nicht einfach sagen wir warten da mal 3 Jahre und wenn wir es ganz genau Wissen dann teilen wir es allen mit.
Also ist man verpflichtet, auch wenn man noch längst nicht die Dimension überblicken kann, diese Abschreibung zu tätigen damit man den Regularien und dem Aktionär gegenüber seine Pflicht erfüllt.
Genauso ist man dann im Nachhinein verpflichtet, nach den Regularien, wenn man Ergebnisse in den Untersuchungen erzielt hat, die Abschreibungen dann entsprechend in den betroffenen Bilanzen zu korrigieren !
Steinhoff kann sicherlich ein Teil der Abschreibungen als Rückstellungen für die Zukunft umwandeln, das ist möglich, aber sie werden sicherlich utopische Ereignisse die weit in die Zukunft greifen darin berücksichtigen, da die Klagen bzw. die Klagesumme utopisch hoch gegriffen ist und in der Realität wohl kaum in dieser Höhe verhandelt wird bzw. viele Klagen gar nicht zugelassen werden. Außerdem dauern solche Klagen, wenn sie überhaupt weiterverfolgt werden Jahre lang.
Sorry, aber Du weißt schon noch was Du da schreibst !? |