die Sache mit dem Depotübertrag könnte man doch auch jetzt schon nutzen, um die individuelle Abgabenlast steuern zu können(die ja nicht nur aus Steuern besteht, bei mir vorallem auch aus der Krankenkasse), sofern es so funktionieren würde. Die Variante mit den Kindern finde ich nicht interessant, solange ich keine habe. Und Vermögen nicht oder erst bei Erbschaft zurückbekommen, würde ich auch nicht bevorzugen ;-)
Da beim Depotübertrag an jemand anderen, die Abgeltungssteuer von der Depotbank gleich einbehalten wird, hätte ich nicht gedacht, dass dies Steuerhinterziehung ist, wenn er mir die Aktien wieder zurück verkauft mit einem Depotübertrag und Kaufvertrag?
Geht ja eigentlich auch nicht um die Gebühren für Verkaufen und zurückkaufen(bei Flatex sind die ja Peanuts), sondern um den Spread. Bei marktengen Nebenwerten verliert man da ja z.B. 5 % wenn man einmal umschichtet, ganz geschweige von dem Risiko, dass der Kurs ungünstig schwankt ...
Preisabsprachen wie z.B. ich verkaufe meinem Bruder X Aktien zum Preis Y am Börsenplatz Z und wieder zurück, sind verboten, genauso der Handel gegen sich selbst, soviel weiß ich schon.
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