Ist doch größtenteils unklar. Sicher scheint zu sein: A: möglichst große Entschädigung B: Einigung nicht auf Jahre verschieben, zeitliche Komponenten.
Wie diese evtl. divergierenden Ziele zueinander abgewogen werden, darüber kann jeder von uns nur spekulieren, wird seitens der Klagenden sicher auch unterschiedlich betrachtet. Insofern muss innerhalb der Anwaltskanzleien (zumindest mit den großen Klienten) abgestimmt werden, was wie zu welchem Zeitpunkt als Minimum verhandelbar ist. Ob das bereits geschah, derzeit passiert oder welcher Zeithorizont vorgegeben ist, das alles entzieht sich unserer Kenntnis. Die weitere große Frage ist doch zum Zeithorizont, verbessern sich die Chancen, mögliche zugesprochenen Ansprüche auch tatsächlich realisieren zu können? Da fragt sich doch: Welchen Betrag könnte Steinhoff heute stemmen, ohne kaputt zu gehen ? Und wie sehe es in 3 oder mehr Jahren aus, Hat Steinhoff dann mehr EK um mögliche Ansprüche in einem Abwicklungsverfahren besser zu befriedigen als zum heutigen Zeitpunkt. All die Teilaspekte werden die Klagenden sehr genau betrachten und abwägen. Die hier vielfach geäußerte Ansicht, der Kurs müsse niedrig bleiben, um auch die Klageansprüche (Entschädigungen) klein halten zu können, wäre nur in sofern richtig, wenn davon ausgegangen wird, Steinhoff würde zur Befriedigung der Ansprüche neue Aktien ausgeben müssen. (Kleiner Kurs, nur wenig Geld in die Kasse, hoher Kurs viel Geld in die Kasse bei einer KE/ es könnten dann höhere Entschädigungen beglichen werden). Ob die Klagenden mit einer solch durchsichtigen Strategie zufrieden geben ??
insofern rechne ich nicht mit einer kurzfristigen Lösung bezogen auf die Klagegespenster! |