Zusammenfassung der wesentlichen Finanzverbindlichkeiten von SUSHI Die SUSHI-Facilität Die Hauptfinanzschuld von SUSHI besteht darin, alleiniger Kreditnehmer im Rahmen der SUSHI-Facilität, einer unbesicherten revolvierenden Kreditfacilität in Höhe von 200.000.000 US-Dollar zu sein. Die SUSHI-Fac. wird von SIHNV und SEAG garantiert. Zum 22. Oktober 2018 belief sich die Gesamtverschuldung von SUSHI aus der SUSHI-Facilität auf rund 203 Millionen US-Dollar (einschließlich Zinsen und Nutzungsentgelte). Am 25. September 2018 beantragte SUSHI die Zustimmung jedes Kreditgebers der Facility C, die Zinsperiode der SUSHI-Facilität um vier Monate bis zum 31. Januar 2019 zu verlängern, wobei die erforderliche Zustimmung aller Kreditgeber der Facility C jedoch nicht erteilt wurde. Infolgedessen war der dann ausstehende Betrag aus der SUSHI-Facilität und die aufgelaufenen Zinsen für die SUSHI-Fazilität am 28. September 2018 zur Rückzahlung fällig. SUSHI hatte jedoch die fälligen Beträge, die zum Zeitpunkt dieser Begründung noch ausstehend waren, noch nicht zurückgezahlt. SUSHI erhielt am 5. Oktober 2018 ein Schreiben des Agenten, in dem er sich die Rechte der Finanzparteien (wie im bestehenden Fac.-vertrag definiert) vorbehalten und geltend machte, dass die Nichtzahlung dieser ausstehenden Beträge durch SUSHI ein Verzugsereignis im Rahmen des bestehenden Fac.-vertrags darstellt. Dadurch würden Verzugszinsen in Höhe von 1 Prozent pro Jahr auf die überfälligen Beträge zuzüglich des ansonsten geltenden Zinssatzes gemäß den Bestimmungen des bestehenden Kreditvertrags entstehen.
Sonstige SUSHI Verschuldung (Other SUSHI Indebtedness) Zusätzlich zur SUSHI-Fazilität hat SUSHI die folgenden ausstehende Finanzverbindlichkeiten: - ein konzerninternes Darlehen an Möbel in Höhe von ca. 204 Mio. US-Dollar; - ein konzerninternes Darlehen an Möbel in Höhe von rund 2,1 Mrd. US-Dollar; - ein konzerninternes Darlehen an die SEAG in Höhe von rund 912 Millionen US-Dollar, jeweils gemäß einem konzerninternen Darlehensvertrag, der ursprünglich vom 16. September 2016 in der Fassung vom 22. Dezember 2017 abgeschlossen wurde (die "Sonstige SUSHI-Verschuldung"). Das SUSHI Scheme berührt nicht die Rechte der Inhaber anderer SUSHI-Schulden. Die Inhaber der „Other SUSHI Indebtedness“ sind daher keine Scheme Gläubiger. |