Bei all diesen Maßnahmen die noch zur Vollendung der Vergangenheitsbewältigung erforderlich sind, stellen sich viele Investoren hier mittlerweile die Frage: Kann die SIHNV im Laufe der Settlementsumsetzungen insolvent gehen, oder droht uns sogar die Liquidation? Im Grunde genommen ja, aber da sind wohl ein paar Hürden eingebaut, die sollte man natürlich nicht unbeachtet lassen. Die vor einem solchen Verfahren erforderliche Gläubigerzustimmung wird benötigt, da während eines solchen SoP keinerlei Zahlungen an Gläubiger des Unternehmens zugelassen sind, sagt ja schon der Begriff. Hier wurde bisher durch die CPU Gläubigerschaft durchgängig eine Zustimmung von über 80 % erreicht. Einige Darlehenslinien benötigen die Zustimmung von 100 %. Somit hat schon mal die SIHNV eine Zustimmung der "Super Majority Guarantee Creditors“, also über 80 %, erhalten, was eine Auslagerung der Garantien, die SIHNV den CPU Gläubigern im Rahmen der CPU Verträge gegeben hatte, in eine SIHL-Holdco nicht mehr erforderlich macht. Diese wäre bei einer Zustimmungsquote von 50 % bis 79 % vorgesehen gewesen. Hat man dann die restlichen erforderlichen Gläubigerzustimmungen auf Linie gebracht durch ein Scheme of Arrangement, geht es an die Umsetzung der Settlements. Die Schwelle für die SIHNV in NL für ein SoP ist mit der Hälfte der Gegenparteien wesentlich niedriger als in ZA für SIHPL im Rahmen eines s 155 Verfahrens. Nun kann man sich mal an Hand des Term Sheets für ein GS eine Aufstellung der SIHNV Klageparteien machen, habe ich selbst noch nicht exakt zusammengestellt. 50 % davon werden benötigt um den Rest durch ein SoP in die Zustimmung zu zwingen. Alles unter gerichtlicher Aufsicht. Für welchen Weg würde sich wohl eine gerichtliche Aufsicht kaum entscheiden, wenn sie die Wahl zw. Klägerzwang zur Zustimmung des Proposals oder Insolvenz einer Holding, die im Rahmen ihrer NV Contingent Payment Undertakings (CPU) Verpflichtungen den CPU Gläubigern gegenüber zahlungsverpflichtet ist? Wohl kaum für eine Enteignung der gesicherten Gläubiger der CPU! Gibt die Hierarchie der Gläubigergruppen auch nicht her. Die SIHNV vereint in der NV Contingent Payment Undertakings sämtliche einzelne Rückzahlungsgarantien für SEAG und SFHG, davon trägt sie schon mal die Last der 23-er Darlehen mit 1,2 Mrd € allein. Wichtig erscheinen mir für die Betrachtung des Gesamtprozesses der Klägerbefriedigung die 21/22-er Darlehen. Hier gibt es eine Co-Garantie für die ausstehenden 1,8 Mrd € einmal durch SIHPL, deren Rückzahlungsverpflichtung auf 1,6 Mrd € gedeckelt ist und 1,7 Mrd € der SIHNV (SIHNV 2019). Es stehen also 1,5 Mrd € mehr zur Verfügung und dies dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass die SIHPL ihrer Verpflichtung nicht nachkommen kann, da die Gefahr einer Insolvenz oder sogar Liquidation in einem s 155 wesentlich größer ist, als für unsere SIHNV. Da die SIHPL im Hierarchiebaum der südafrikanischen Gesellschaften sowieso auf einen absterbenden Ast sitzt, die Pepkor-Opco hängt am Ast der SAHPL, dürfte sowieso nach Erledigung der SIHPL Verpflichtungen Schicht im Schacht sein. Hier wurde aus meiner Sicht heraus diesbezüglich Vorsorge betrieben. Ich gehe mal davon aus, dass die SIHNV überleben wird und die SIHPL unter Umständen liquidiert wird, so wie man es in jüngster Vergangenheit mit anderen Gesellschaften, z.B. aus der Genesis Gruppe, die man nicht mehr benötigt, ebenfalls getan hat. Somit nutzt man dann wenigstens den Liquidationserlös und der war bei der Genesis Investment Alpha fast 650 Mio €. Ob die Kläger der SIHPL die Liquidation gegenüber dem Entschädigungsvorschlag bevorzugen werden? Steinhoff betonte bereits, dass ein Liquidationserlös wohl niedriger ausfallen werde. Ja, dass ganze kostet Zeit. Für die Gläubiger veranschlagt man ca. 8 Wochen, so dass man wohl Ende Januar mit den Umsetzungsverfahren der Settlements beginnen möchte. Ob es gelingt? Wir sind an Verschiebungen gewöhnt, wäre nix Neues ;-) |