deine Entweder (mit Null ausgebucht) Oder (Du bekommst den Gegenwert einer ETW) Theorie stimmt leider nicht. Denn genauso gut kann es auch ein Dazwischen geben und das hängt einzig und allein von der SH Führung ab, ob sie noch die Verwässerungskanone zur Befriedigung von Ansprüchen bzw Entschuldigung einsetzen müssen. Als Kläger kannst Du immer argumentieren, dass eine Verwässerung tendenziell den Gläubigern keine Haftungsmasse entzieht und nur im Verhältnis der Alt- zu den Neuaktionären eine wesentliche Rolle einnimmt. Da diese mögliche Verwässerung aber bislang nirgendwo durchsickert ist, habe ich die Hoffnung, dass der teure Beraterstab es geschafft hat, dieses Szenario für die Klägerbefriedigung zu vermeiden.
Es kann aber auch genauso gut sein, dass Hauptgläubiger künftig auf Anteilsstücke scharf sind und diese Maßnahme zur Klägerbefriedigung strikt verhindert haben.
Ich finde es blauäugig von einigen Nachkaufakteuren, wenn immer nur von einem schwarz (Pleite) oder weiß (aus SH Stück Millionär wird ein Euro Millionär) ausgegangen wird. Besser wäre, nur darauf zu setzen, dass SH nicht untergeht. |