Das sind Optionen, keine Scheine. Die Bank tritt da wahrscheinlich als Marketmaker auf und in der Größenordnung wird das wahrscheinlich nicht am Markt, sondern Over-the-Counter abgewickelt. In dem Papier, das ich verlinkt habe, steht was von "reversionary cession". Ich würde das so verstehen, dass man das gepfändete dann wieder auslösen kann, aber Juristen-Englisch ist nicht mein Steckenpferd. Die Frage ist auch, ob der Marketmaker der Optionen die gleiche Institution ist wie der Pfänder. Übrigens sichert ein professioneller Stillhalter einer Put-Option seine Kaufverpflichtung in der Regel mit Leerverkäufen ab, wenn sich der Preis nach unten bewegt. Ob das hier so war und ob diese Position dann ggf. noch besteht, ist natürlich unklar. |