Die Einigung im sog. "global peace" ist längst überfällig. Ich interpretiere die Verzögerung so, dass es nicht genug Zustimmungen gibt.
Die Idee, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen hat tatsächlich eine Reihe von Vorteilen. Aber nur dann, wenn die Zustimmungswahrscheinlichkeit hoch ist. Ansonsten kann sich das Ganze zu einem Rohrkrepierer entwickeln.
Bei einer außergerichtlichen Einigung besteht die Gefahr, dass die Kläger übermütig werden. Aufgrund der geringeren Anwaltskosten hat man nicht den Druck, möglichst schnell zuzustimmen. Die Kläger lassen Steinhoff zappeln, ohne dass sie einen Nachteil dadurch haben.
Sie fühlen sich am längeren Hebel, indem sie sagen: "Wenn SNH nicht auf unsere Forderungen eingeht, bleiben wir stur und verzögern die Verhandlungen ins Unendliche". Eine Umschuldung der Kredite ist aber nur nach einer Einigung mit den Klägern möglich.
Steinhoff ist daher in einer Zwickmühle. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung hätte SNH evtl. bessere Karten. |