Also ich vermute, in dem WHOA Verfahren kann das Gericht keine bedeutenden Veränderungen/Schuldenschnitte im Verfahren beschließen. Würde ja auch die "Ersetzung der Zustimmung" eines Verfahrensbeteiligten ad absurdum führen. Bei umfangreichen Veränderungen müsste ja das Gericht dann gleich drei Zustimmungen "ersetzen". Dies widerspricht aber dann der hier gewählten 2/3 Lösung (Zustimmung einer Gruppe gilt als erteilt wenn innerhalb der Gruppe 2/3 zustimmen. Zustimmung kann vom gericht trotz Ablehnung erteilt werden, wenn nur 1 von 3 das WHOA ablehnen.
Daher läuft es nach meinem Gefühl auf eine Ablehnung des Gerichts hinaus. Möglich bleibt aber natürlich, daß die Parteien sich vorher einigen, darum die lange Frist. Insofern gibt das uns Zeit und die Gläubiger setzt es unter Druck. Wenn die Insolvenzreife am 21.6.2023 einsetzt und dann ein Insolvenzverwalter bestimmt wird ist das Management nicht mehr Handlungsfähig, in den letzten Wochen getätigte Assets könnten Rückabgewickelt werden und die Schulden gestundet und Zinsfrei gestellt werden. Alles für die Gläubiger keine schönen Optionen.
MMn wollten sich die Gläubiger zusammen mit dem Management "den ganzen" Kuchen sichern. wäre Steinhoff ausserhalb der Verbindlichkeiten nix wert, hätten sie sich den ganzen Zauber sparen können und gleich alles monetarisieren. Daher bestimmt auch die nachfrage der Richterin " Warum dieses Konstrukt" .
Also, ich bleibe Zuversichtlich und wir werden bald von der Gegenseite hören. Good Luck @ll
Bei wesentlichen Veränderungen müsste |