Heute Morgen gab es die Diskussion wegen Fahrverbote und Urteil Leipzig .
Habe mich eingelesen und sehe es so :
Leipzig spricht keine Fahrverbote aus das ist richtig , aber es entscheidet darüber ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in besonders belasteten deutschen Städten ein rechtlich zulässiges Mittel und in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufzunehmen sind. Das Bundesverwaltungsgericht wird aber nicht selbst Fahrverbote anordnen.
Konkret geht es in Leipzig um die Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Stuttgart. Die zuständigen Verwaltungsgerichte hatten nach einer Klage der DUH die Behörden verpflichtet, ihre Pläne so zu verschärfen, dass Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.
Das Stuttgarter Gericht nannte Fahrverbote dabei die "effektivste" Maßnahme. Der Gesundheitsschutz in der Stadt sei höher zu bewerten als Interessen von Dieselfahrern. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge müssten "ernstlich geprüft" werden.
Also hier der jetzige Stand der Urteil und der Weg zu den Fahrverboten :
1. DUH hatte bei Verwaltungsgericht gewonnen
diese nannte im Urteil das der einzige Weg Fahrverbote seien. Es wurde sogar schon der 1.1.2018 genannt .
2. Es kam zu einer Sprungrevision wo nun vor dem Bundesverwaltungsgericht geprüft wird ob Fahrverbote ausgesprochen werden dürfen .
Wenn nun das Urteil bestätigt wird , können dann die Verwaltungsgerichte der betreffenden Länder Fahrverbote aussprechen .
Also indirekt geht es morgen natürlich um Fahrverbote , diese werden dann nur nicht selbst von dem Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen sondern von den Verwaltungsgerichten .
Hätte es keine Sprungrevision gegeben ,hätten wir ja schon diese Fahrverbote ab 1.1.2018 gesehen.
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