kann sein, dass du Recht hast, aber deiner Argumentation kann ich nicht ansatzweise folgen. Was hat z. B. der Preis damit zu tuen? Der niedrige Preis, war doch der Sinn der Sache und den durfte man im Oktober nicht wissen und jetzt auch nicht. Sonst könnte man sich die Einsparung infolge der Inso leicht ausrechnen. Aber das ist nicht nötig, denn dass es sie gibt bezweifelt doch niemand. Zudem ist die Glaubwürdigkeit der betreffenden Personen doch inzwischen in Frage zu stellen und die Indizien sind vorhanden. Einen Vertrag der den Verdacht beweist, den wird es sowieso nicht geben. Ist es eigentlich möglich, dem IV auf der Gläubigerkonferenz das Vertrauen zu entziehen? Wer kann dazu was sagen? Ab wann ist so eine Versammlung beschlussfähig (Anwesenheit)? An den Sdk habe ich mal ein paar Fragen formuliert: Ich traue denen zwar immer noch keinen cm über den Weg, aber die müssen sich schon entscheiden, ob sie sich hier profilieren, oder als Schutzvereinigung einpacken: Sehr geehrte Damen und Herren, als Anleihegläugiger möchte ich um die Beantwortung einiger Fragen bitten: 1) Sind Sie der Meinung, dass der IV, Herr Böhm, ein faires Bieterverfahren um die USA-Projekte durchgeführt hat? 2) Halten Sie den Verkauf an Solarhybrid unter den bekannten Gegebenheiten für eine gute Lösung im Sinne der Gläubiger? Wenn nein, welche Alternativen würden Sie vorschlagen? 3) Halten Sie es für richtig, über den Verkaufspreis Stillschweigen zu vereinbaren? 4) Sehen Sie darüberhinaus mögliche Kritikpunkte und was werden Sie im Interesse der Gläubiger unternehmen? Viele Dank für Ihre Mühe und mit freundlichen Grüßen |