@Jack, Wirecard hat sich verpflichtet im Sinne der Aktionäre Schaden von der Firma abzuwenden.
Wenn Wirecard im Voraus über eine betrügerische Short Attacke informiert wird, diese nicht verhindert obwohl sie Kenntnis davon hat, handelt sie zum Schaden der eigenen Aktionäre.
Auch in Malaysia wusste Wirecard schon lange von den kleineren Unregelmäßigkeiten, hatte sogar schon eine Kanzlei beauftragt den Sachverhalt zu untersuchen, und trotzdem wurde Wirecard nach der short Attacke vorgeworfen, nicht rechtzeitig mit dem Wissen an die Öfentlichkeit gegangen zu sein. Alle weitern Vorwürfe gegen Wirecard gingen nur noch um die nicht rechtzeitige Veröffentlichung, obwohl die Firma davon Kenntnis hatte.
Hier wäre es äquivalent gewesen, und Wirecard wäre von Treiber zum Getriebenen geworden.
Außerdem hat Wirecard Strafanzeige bei den deutschen und britischen Behörden gestellt wegen Insiderhandel und Kursmanipulation, dies ist adhoc pflichtig, daher hatte Wirecard gar keine andere Wahl. |