von einer Gerichtsverhandlung sind wir ja sehr weit entfernt...
Wenn die Rechtsbeschwerde abgewiesen wird, wovon ich ausgehe, kann die Insolvenz aufgehoben werden, da es keine höhere Instanz als den BGH in Deutschland gibt.
Sie könnens ja noch vor dem EuGH probieren, (wohl kaum)...
Danach gehe ich von einer strafrechtlichen Verfolgung gegen die Anwälte der Geno aus, da denen meiner Meinung nach, die Sache hier ziemlich aus dem Ruder läuft... z.B. im Bezug auf den Gesetzesentwurf: "Blockaden durch Rechtsmittel vermeiden", hier dürfte aber noch Vieles mehr hinzukommen...
Auch bin ich der Meinung, dass diesen Anwälten die Lizenz entzogen gehört, falls diese hier mitlesen, ich würde mir mal Gedanken um die eigene Zukunft machen, nur so als kleiner Tipp!
Wenn die Inso dann aufgehoben wurde, kann die Schadensersatzklage nebenher geführt werden und stört ja niemanden, wenn die dann auch 2 Jahre dauern sollte... Gibt ja auch sowas wie Firmenrechtsschutzversicherungen, von daher kommen auf Rösch keine wirklichen Kosten zu!
Dies stellt meinen Gedankengang dar... Meinungen hierzu sind gern erwünscht... |