Wirecard: Sonderuntersuchung von KPMG hat in den Untersuchungsgebieten Indien, Singapur und Merchant Cash Advance keine Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse des Untersuchungszeitraums. Die Untersuchung des Dritt-Partnergeschäfts dauert noch an.
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12.03.2020 / 23:03 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Die Wirecard AG wurde aktuell von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG darüber informiert, dass KPMG die Sonderuntersuchung zu den öffentlichen Vorwürfen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Wirecard AG in Indien und Singapur sowie den Geschäftsbereich Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending weitestgehend abgeschlossen hat. Diese Teile der Sonderuntersuchung hat in diesen Untersuchungsgebieten aus heutiger Sicht keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu Korrekturbedarf führen würden.
Die Untersuchung des Dritt-Partnergeschäfts (TPA) dauert noch an und wird aus heutiger Sicht voraussichtlich zum 22. April 2020 abgeschlossen werden. Hintergrund ist die aufwendige und detaillierte Prüfung, die eine umfassendere Einsichtnahme in relevante interne Unterlagen der Wirecard Gruppe sowie externer Gesellschaften notwendig macht. Auch durch aktuelle, Corona-Virus bedingte Reiserestriktionen besonders in asiatischen Ländern muss der Zeitrahmen der Sonderuntersuchung verlängert werden.
KPMG führt seit Oktober 2019 im Auftrag des Aufsichtsrats der Wirecard AG eine Sonderuntersuchung durch, um die von Medien gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation aufzuklären. Dabei werden insbesondere die vorgebrachten Vorwürfe zu den Geschäftsaktivitäten der Wirecard AG auf indischem Staatsgebiet (EMIF1A / Hermes i-Tickets Private Ltd), im Stadtstaat Singapur sowie die Geschäftsfelder Forderungsvorfinanzierung (Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending) und Dritt-Partnergeschäft (3rd Party Acquiring / TPA) untersucht. Die Wirecard AG wird im Sinne transparenter Prozesse den vollständigen KPMG-Untersuchungsbericht unmittelbar nach Erhalt auf ihrer Homepage in der Sektion "Transparenz" veröffentlichen.
Um die Untersuchungsergebnisse von KPMG im Rahmen der laufenden Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 fachgerecht berücksichtigen zu können, hat der Vorstand heute beschlossen, die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Bilanzpressekonferenz (bisher 8. April 2020) auf den 30. April 2020 zu verlegen. |