Danke für deine guten Ausführungen. Mit dem Börsengang Pepco erhöht sich der Buchwert der Tochter, einhergehend mit einer neuen Rechtform als Aktiengesellschaft. Die Anteile werden entsprechend bei der beherrschenden Muttergesellschaft unter Berücksichtigung des Minderheitenanteil gebildet. In den folgenden Geschäftsjahren werden zu den Bilanzstichtagen Bewertungen vorgenommen. Angenommen die gehaltenen Anteile Pepco erhalten in Folge einer höheren Börsennotierung einen anderen Bewertungsansatz, wie darf dieser berücksichtigt werden? Börsenkurs kleiner Emissionskurs (Abschreibung ?) Börsenkurs größer Emissionskurs ( Zuführung ? ) oder Deckelung in Höhe des Emissionskurses (Niederstwertprinzip) Den beim Börsengang erzielten Erlös betrachte ich mal als Anschaffungskosten. Darf auch zugeschrieben werden und kann hiermit ein höheres EK und somit Buchwert / Aktie ausgewiesen werden? Es gibt nach deutschen Vorschriften HGB und IFRS, daher meine Frage an die Experten. Ja mein Buchhaltungsunterricht ist schon seit 1975 Geschichte. Habe jetzt nicht auf Einzelbilanz = kons.Bilanz abgestellt.
|