wie vor ist es sehr schwierig, die Prozesslage in Delaware einzuschätzen. Weder hier noch in anderen Foren sehe ich jemanden, der über die erforderlichen Kenntnisse im us-amerikanischen Prozessrecht verfügt oder dies auch nur von sich behauptent. Insbesondere reicht es nicht aus, juristische Kenntnisse aus dem deutschsprachigen D-A-CH-Raum kurzerhand auf die USA zu übertragen. So ist die in Delaware anhängige Verbandsklage (Klage auch im Namen aller anderen Aktionäre) mit dem für hiesige Verhältnisse eigentümlichen Konstrukt der richterlichen Genehmigung eines Vergleichs der Prozessparteien durch das Gericht jedenfalls in Deutschland unbekannt, ebenso die Bestellung eines "Special Masters", diesen auch noch aus Anwaltskreisen, der dann ein rechtliches Votum abgeben darf (denn z.B. in Deutschland gilt für inländisches Recht: "iura novit curia" = das Gericht kennt das Recht, sprich: es braucht keinen Sachverständigen in Rechtsfragen, außer wenn ausländisches Recht anzuwenden ist). Von daher kann man insoweit mangels eigener sicherer Kenntnisse nur demütig sehr vage Prognosen anstellen. Eine davon könnte m.E. lauten: je länger die Entscheidung auf sich warten lässt, umso wahrscheinlicher wird die gerichtliche Ablehnung des Vergleichs durch das Gericht; denn den Vergleich zu genehmigen dürfte ungleich einfacher sein als ihn mit Gründen abzulehnen und dann ein schriftliches Urteil zu fällen. |