Die kolportierten 80 Millionen Beraterhonorare sollten eigentliche eine Frage für die Justiz sein. Es kann doch nicht sein, dass eine Unternehmensleitung, die sich mit Schwierigkeiten konfrontiert sieht, derart unverhältnismäßige und offenkundig völlig nutzlose Ausgabe tätigt und damit definitiv den Karren an die Wand fährt. Das scheint mir ein grundlegendes Problem des deutschen Insolvenzrechts bzw. der deutschen Insolvenzpraxis zu sein: Wieso werden solche verschwenderischen und nutzlosen Ausgaben nie hinterfragt? Ist der Aktionär und der Gläubiger völlig schutzlos? In allen anderen Staaten der EU werden im Insolvenzfall die in den Jahren zuvor getätigten Ausgaben genauestens geprüft. Gegebenenfalls hat die Unternehmensleitung unnötige Ausgaben rückzuerstatten und muss u.U. sogar mit einer Anzeige rechnen. Damit würde in keiner Weise die unternehmerische Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. Aber die Unternehmensführung hat eine gewisse Verantwortung gegenüber den Aktionären, den Gläubigern und letztlich auch dem Staat.
Mit den 80 Millionen könnte den Anleihegläubigern eine Quote von fast 30% geboten werden - und damit wäre wohl auch eine Aufhebung der Insolvenz möglich gewesen, was wiederum eine Enteignung der Aktionäre verhindert hätte. |