@ zwetschgenquetsche
ZU: "Und ein vorbeugender Hinweis zum Abschluss: Es steht nirgends, dass mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses auch der finale KPMG-Bericht veröffentlicht wird. Kann sein, kann aber auch nicht sein."
Ursprünglich war von WDI per Statement bekannt gemacht worden, dass der vollständige Bericht der KPMG bei Vorliegen veröffentlicht wird. Das ist auch geschehen. Ich bin mir nun nicht sicher, ob es überhaupt noch einen finalen KPMG-Bericht geben wird. Es konnten lt. schriftlichem und veröffentlichten Prüfungsergebnis einzelne Prüfungsfelder nicht in der geplanten Form durchgeführt werden. Es wurde aber das Prüfungsergebnis dieser Auftragsprüfung des AR (so wie es vorgefunden wurde) dokumentiert und daraus der Prüfungsbericht erstellt und offenbar ist die Prüfung auch abgeschlossen und damit der Prüfungsauftrag abgewickelt. Ein weiterer (finaler) Bericht ist m.E. auch nicht erforderlich, da diese Prüfung der KPMG ja nicht zwingend für das Testat notwendig war/ist.
Das schließt aber nicht aus, dass sich EY sich die strittigen/unklaren Berichtspunkte nicht nochmals im Rahmen der Konzernabschlussprüfung anschaut und ggfls. besondere Feststellungen in ihr Prüfungsergebnis aufnimmt. Ob letztlich etwas im Prüfungsbericht der KPMG landet, das kann man von außen heute nicht sagen.
Aber, und da sind wir uns ja einig, es werden nach dem uns zugänglichen WDI-Infos keine das Testat einschränkende Inhalte sein. Und warum genau EY nochmals zwei Wochen Fristverlängerung bis Prüfungsende benötigt, werden wir im Einzelnen wohl nicht erfahren. Klar ist nur, dass sie sich so geäußert haben, dass sie einfach mehr Zeit brauchen.
(Anmerkung: Wegen finalem KPMG-Bericht habe ich bei IR nachgefragt, aber noch keine Antwort) |