Aktionärsschützer schwächen Jenoptik
Im Rechtsstreit um mögliche Abfindungszahlungen für Aktionäre der Beteiligungsgesellschaft und Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB) muss der Technologiekonzern einen Rückschlag hinnehmen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) kommt in einer Analyse zu dem Schluss, dass Jenoptik vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unterliegen wird und wegen zusätzlicher Zinszahlungen statt 26,51 Euro pro Aktie 32,94 Euro gezahlt werden müssen, also insgesamt bis zu 170 Millionen Euro. Hintergrund: Im Jahr 1997 erwarb das Unternehmen die DEWB vom Maschinenbauer Voith, der damals 99 Prozent der Anteile an der DEWB hielt (SPIEGEL 12/2005). Weil Jenoptik später den Streubesitz erhöhte und abfindungsberechtigte mit nicht abfindungsberechtigten Aktien vermengte, ist jetzt theoretisch jeder Aktieninhaber anspruchsberechtigt - auch dann, wenn er die Aktie jetzt erst erwirbt. Ein Anteilseigner hatte geklagt, weil Jenoptik nicht zahlen wollte und er sich benachteiligt fühlte. Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) sah den Fehler bei Jenoptik und verurteilte das Unternehmen. Jenoptik legte Revision beim BGH ein. Die SdK rechnet mit einer BGH-Entscheidung gegen Ende 2005. Das Urteil des OLG "ist aus unserer Sicht schlüssig und gut begründet", so die SdK. Unterläge Jenoptik auch vor dem BGH - "und davon gehen wir aus", so die SdK -, würde man sehr schnell eine Einigung mit allen Aktionären suchen. Andernfalls drohe Jenoptik eine Klagewelle, durch die die Sache noch teurer würde, da Klagewillige durch das BGH-Urteil "praktisch kein Prozessrisiko" hätten. Seit der SdK-Analyse stieg das DEWB-Papier um zwischenzeitlich 18 Prozent.
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