Bei mir hatte sich ab einem Zeitpunkt X der Eindruck verfestigt, dass die SdK mit der Causa Steinhoff Holding schlichtweg überfordert scheint. Mit dieser Meinung sehe ich mich durchaus im Einklang mit der von DEOL, die in eine ähnliche Richtung geht. Denn leider muss man feststellen, dass der für die SdK in leitender Funktion agierende, zwar tüchtig wirkende, aber m.E. zu profilierungssüchtige Dr. Liebscher wohl den ersten entscheidenden Fehler begangen hat, indem er die seit langem avisierte gerichtliche Sonderprüfung vor einem niederländischen Gericht trotz wiederholter Ankündigung bis zum heutigen Tag nicht in Gang gebracht, sondern auf die lange Bank geschoben hat. Die Begründung von Dr. Liebscher ist m.E. fadenscheinig und schwach, beruft er sich doch dabei offenbar mangels eigener Recherchen ausschließlich auf die blutleere Einschätzung des Anwalts der niederländischen Partnerkanzlei AMS Advocat, die dieser zusammen mit Dr. Liebscher in der Video-Botschaft vom 22. Juni 2023 auf YouTube geäußert hat. Sinngemäß: Die Beweisführung für ein Fehlverhalten des Vorstandes von SH – zumal ein strafrechtlich relevantes - sei sehr schwer. Damit in eine Sonderprüfung zu gehen, sei wenig aussichtsreich. Es entstand für mich der Eindruck, dass die Sonderprüfung nie ernsthaft in Erwägung gezogen wurde. Sie wurde eher vernachlässigt, weshalb man mit den erforderlichen gerichtsfesten Recherchen in Verzug geraten ist. In den Äußerungen von Dr. Liebscher und in den Newslettern der SdK wurde jedoch stets ein anderer, offensiver Eindruck vermittelt. Mögliches Fazit: Alles nur heiße Luft ?
In der letzten Newsletter 28 vom 22. Juni 2023 der SdK ist dazu lediglich zu lesen, dass in den letzten Monaten stetig an dieser Sonderprüfung gearbeitet wurde, ohne jedoch näher darauf einzugehen. Sorry - aber da ist nun leider auch ein Stück weit Irreführung und Desinformation der durch die SdK vertretenen Aktionäre dabei, denn alle dachten und sind wohl davon ausgegangen, dass die Sonderprüfung seit mindestens Mitte Mai 2023 beantragt ist.
Mittlerweile scheint es für eine Sonderprüfung zu spät zu sein. Denn AMS Advocat sieht aktuell „aus diversen Gründen“ keine hohen Erfolgsaussichten. Laut Dr. Liebscher wird man wohl auf das Betreiben der Sonderprüfung verzichten. Das heißt aber doch nichts anderes als – die bisher investierte Arbeit war höchstwahrscheinlich umsonst ! Was für eine herbe Enttäuschung ! Da wurde offenbar die Lage falsch beurteilt und eine gute Chance vertan.
Gretchenfrage: Wie wäre wohl das WHOA-Verfahren verlaufen, wenn parallel dazu – wie ursprünglich beabsichtigt - bei einem anderen niederländischen Gericht die Sonderprüfung schon im Gange gewesen wäre ? Diese unangenehme Frage – neben ein paar anderen Fragen auch - wird sich die SdK stellen lassen und sie beantworten müssen. Einen entsprechenden Brief bin ich bereits am Aufsetzen. Obwohl es ja höchstwahrscheinlich nichts mehr nützt. Vielleicht lasse ich es auch.
Auch beging Dr. Liebscher – sein zur Schau gestelltes Engagement in allen Ehren - für mein Dafürhalten einen weiteren gravierenden Fehler, indem er vor 2 Monaten in seiner euphorisch anmutenden Videobotschaft auf YouTube waghalsig, vorschnell und insbes. zu unbedacht äußerte: „ Klar ist, dass aus unserer Sicht die Aktionäre signifikant im Geld wären“. Diese Nachricht wurde daraufhin auch in den Internetforen – insbes. ARIVA – natürlich ausführlich kommuniziert und – wen wunderts – zum großen Nutzen der Aktionäre interpretiert. Eine konkrete Erläuterung seitens der SdK erfolgte ja bis heute nicht. In der allgemeinen Euphorie untergegangen ist dabei aber, dass sich in keiner offiziellen Newsletter der SdK diese Information von Dr. Liebscher wiederfindet. Da kamen mir die ersten Zweifel. Fakt ist sicherlich, dass allein auf Grund dieser Äußerung von Dr. Liebscher sehr viele Aktionäre im Vertrauen darauf ihren Bestand an Steinhoff-Aktien ebenfalls signifikant erhöht haben – oder Lunte riechend neu eingestiegen sind. Das zeigen eindeutig die nahezu verdoppelten Stimmrechtsverhältnisse bei der 2. Abstimmung über das Sanierungskonzept von SH. Auch der dringende Hinweis in der Newsletter 18 vom 9. Mai 2023, es sei von enormer Bedeutung, dass die Gruppe der Aktionäre den Sanierungsplan der SH-Holding ablehne, dürfte noch dazu beigetragen haben, dass nicht wenige Anleger noch weiter vermeintlich „verbilligt“ haben. Dem klar ist ja wohl: je mehr Aktien ich habe, desto mehr Stimmrechte kann ich einsetzen, um meiner Ablehnung noch mehr Gewicht zu verleihen. Damit hat die SdK bzw. Dr. Liebscher insgesamt gesehen – sicherlich ungewollt, aber jedenfalls auf die eigene Absicherung bedacht, denn eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung wurde nie gegeben – den Aktionären einen fatalen „Bärendienst“ erwiesen und wohl die Finanzmisere vieler Steinhoff-Investoren beträchtlich verschlimmert – vereinzelt wahrscheinlich sogar deren finanziellen Ruin begünstigt.
Wie man die Gesamtumstände auch bewertet oder dreht und wendet: Bei all dem bleibt m.E. doch ein reichlich fader Beigeschmack. Denn erreicht hat die SdK für die Aktionäre von SH unterm Strich – so bitter das auch ist – bisher n i c h t s. Im Gegenteil: Außer Spesen nichts gewesen. Und die Aussicht auf eine zukünftig zu erwartende Rendite - und sei sie noch so dürftig - scheint – gelinde gesagt – verschwindend gering zu sein. |