Wir sollte das mal Anhang folgender Vermutung durchspielen.
Die Holding rutscht, obgleich ein Gegengutachten vorliegt, in die Insolvenz. Rechtliche Ansprüche bestehen, bis auf die der Gläubiger, zum Zeitpunkt der Beantragung der Insolvenz, keine.
Dann bedarf es der Frage, weshalb ein freiwilliges Abfindungsangebot abgelehnt wurde? Die Antwort sollte jedem Bekannt sein - Verdacht des Betrugs rückblickend auf das Management und deren Unternehmensbewertung und gleichzeitig der Vorwurf der Enteignung im Bezug auf den Vorschlag und das WHOA-Verfahren. Wichtig ist vor allem der Bezug zum WHOA, denn dahingehend wurde von der SdK mehrmals die Vermutung in den Raum gestellt: WHOA = Mittel zur Enteignung der Anleger?
Reichte aber bereits der Verdacht der Bilanzfälschung aus, um einen derartigen Beschluss zu fassen? Die derartigen Konsequenzen - die uns vom Unternehmen deutlich erklärt, vorgerechnet und datiert wurden - sind ja bisweilen alle eingetreten. Gut, der Vorschlag wurde ein wenig "verschönert".
Im deutschen Aktienrecht folgt auf einen vermutlich fehlerhaften HV-Beschluss eine Anfechtung- oder Nichtigkeitsklage, geregelt in den §§ 241 ff. AktG. Da die Beantragung eines WHOAs keines HV-Beschlusses bedarf steht a) gegen die Beantragung kein Rechtsweg offen und b) erst Recht nicht gegen das WHOA als solches. Darüber kann man sicher - in Deutschland - im Rahmen des "Rechtsstaatsprinzips" diskutieren, ist aber formell und materiell Rechtmäßig. Ob ein Verstoß gg. die Treuepflicht nun die Beantragung des WHOAs (basierend auf falschen Tatsachen, Täuschung etc) rückgängig machen könnte, kann ich nicht sagen.
Stellt man also übergeordnet, bei Sachverhalt gem. Vermutung oben, den Frage - warum wurde abgelehnt? Bleibt allein die Aussage, dass man Bilanzfälschung, Enteignung und Betrug vermutete. Beweise gibts dafür bis Heute keine.
Allerdings geizen ja viele Fristen nicht und sagen ganz offen und ehrlich, weshalb sie Mitglied geworden sind. Man möchte dem Management Schaden / Betrug nachweisen und gleichzeitig, wenn möglich, die Gläubiger "bestrafen". Ob nun der Löwenanteil der Mitglieder so denkt, dass weiß ich nicht. Allenfalls macht mich aber die große Kritik der SdK am WHOA / StaRUG und dem Vorgehen im Fall Steinhoff etwas stutzig - ohne das StaRUG / WHOA bewerten zu wollen ;-)
Sollte es anders kommen und die SdK recht behalten und Recht bekommen, dann bedarf es einer mehr als nur ausführlichen Diskussion über die entsprechenden Verfahren.
Und wieder - keine Handelsempfehlung, alles nur Spekulation und Spiegelei. |